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Pressemitteilung -

Anpassung der Grundsteuer

Finanzverwaltung benötigt Daten zur Neuberechnung – Grundstückseigentümer müssen mithelfen

Die Grundsteuerreform 2022 befindet sich in vollem Gange. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Finanzverwaltung bei dieser Mammutaufgabe zu unterstützen. Sie sollen Grundstücksdaten melden. Dafür gibt es vielfältige Unterstützung.

Die Datengrundlage für die Grundsteuer ist veraltet und muss aktualisiert werden. Das hatte das Bundeverfassungsgericht im Jahr 2019 in einem Urteil gefordert. Zuständig für diese Arbeit sind die Finanzämter. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz sollen dabei helfen und Daten liefern. Aber um welche Daten geht es und woher bekommt man diese?

Die Finanzämter brauchen die Größe und den Wert des Grundstücks. Dazu hält die Finanzverwaltung leicht verständliche Informationen im Internet bereit. Unter www.grundsteuer.brandenburg.de finden Grundstückseigentümer, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Kommunen alles, was sie zu diesem Thema wissen müssen. Ab Mai 2022 schaltet die Finanzverwaltung zudem ein Informationsportal für Grundstücksdaten frei, das die benötigten Daten rund um die Uhr und kostenfrei verfügbar macht. Beides wird auch von der Katasterbehörde und dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte vorgehalten und bei Anfragen herausgegeben. Das kostet jedoch eine Gebühr und ist mit Bearbeitungszeiten verbunden.

Der Landkreis Barnim empfiehlt daher, den Weg über das Internet zu nutzen und von Anfragen bei der Katasterbehörde und dem Gutachterausschuss abzusehen, sofern es um die Grundsteuer geht. Damit können die Finanzämter schnell und günstig unterstützt werden.

Zusätzlich zur Internetseite www.grundsteuer.brandenburg.de wird ab Mai 2022 auch eine Telefonhotline unter (0331) 200 600 20 erreichbar sein.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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