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Pressemitteilung -

Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen: Termine zur verbindlichen Registrierung jetzt auch online erhältlich

Auf Basis eines unkomplizierten Registrierungsprozesses konnten die Ausländerbehörde und das Grundsicherungsamt des Landkreises Barnim in den vergangenen Monaten mehr als 2.300 Vertriebenen aus der Ukraine einen schnellen Zugang zu notwendigen Sozialleistungen ermöglichen. Rund 800 Geflüchtete erhielten in der Folge seit Ausbruch des Krieges eine Aufenthaltsgenehmigung durch die Barnimer Ausländerbehörde.

Seit dem 1. Juni 2022 sind für den Leistungsbezug ukrainischer Geflüchteter die Jobcenter zuständig. Mit dem Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) haben sich umfassende Änderungen ergeben. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist nunmehr eine umfängliche Registrierung zwingend vorausgesetzt, bei der einige grundlegende personenbezogene und biometrische Daten zu erfassen sind.

Die Registrierung zur Erlangung des Aufenthaltstitels wird durch die Ausländerbehörde des Landkreises Barnim durchgeführt. Die Daten werden ausschließlich zur Feststellung und Sicherung der jeweiligen Identität erhoben und anschließend dem Ausländerzentralregister übermittelt. Um den etablierten Ablauf weiter zu optimieren, können Termine zur Identitätsfeststellung über ein neu geschaffenes Termintool jetzt auch online gebucht werden:

verbindliche-registrierung.ukraine-hilfe-barnim.de

Eine Terminvergabe ist von Montag bis Freitag zu den dort ersichtlichen Zeiten möglich. Für jeden Vertriebenen muss ein einzelner Termin gebucht werden. Die Terminvereinbarung ist derzeit bis zu zwei Wochen im Voraus möglich. Direkt im Anschluss an die erfolgreich durchgeführte Datenerfassung wird ein Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vergeben.

Weiterhin sind Termine zur Identitätsfeststellung auch telefonisch oder per E-Mail bei der Ausländerbehörde des Landkreises Barnim erhältlich:

E-Mail: auslaenderbehoerde@kvbarnim.de
Telefon: 03334 214 1406

Hintergrund: Nach § 49 Absatz 4a AufenthG sollen bei Vertriebenen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben bzw. müssen bei Vertriebenen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, einige personenbezogene und biometrische Daten erfasst werden. Hier werden ein Passfoto, flache Abdrücke der 10 Finger sowie weitere biometrische Daten gesichert und dem Ausländerzentralregister übermittelt.

Für Fragen rund um das Thema Identitätsfeststellung oder weitere Fragen zur aufenthaltsrechtlichen Situation der Vertriebenen aus der Ukraine steht die Ausländerbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

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