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Richtlinie zur Förderung der Touristinformationsstellen im Landkreis Barnim beschlossen
Der Landkreis Barnim fördert die Professionalisierung der Arbeit von Touristinformationsstellen. Mit der Unterstützung kreislicher Mittel sollen Betreiber von Touristinformationsstellen einerseits die vorgegebenen Qualitätsstandards der i-Marke des Deutschen Tourismusverbandes sichern bzw. erreichen, aber auch nachhaltig die Qualität gewährleisten. Dafür stehen im Jahr 2018 im Haushalt des Landkreises Barnim wieder 80.000 € zur Verfügung.
Wer kann gefördert werden?
- Ämter und Gemeinden
- eingetragene Vereine
die für die Betreibung einer Touristinformationsstelle zuständig sind.
Wie ist das Antragsverfahren?
Ein formgebundener Antrag, der dazugehörige Finanzplan und ein Konzept zur Entwicklung und Umsetzung von nachhaltigen Tourismusangeboten sind beim Strukturentwicklungsamt des Landkreises Barnim bis zum 15.03.2018 einzureichen. Es wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 10.000,- € gewährt.
Die Auswahl der zu fördernden Touristinformationsstellen erfolgt maßgeblich anhand der eingereichten Konzepte.
Nähere Informationen sind der Richtlinie auf www.barnim.de zu entnehmen oder über folgende Kontaktperson zu erfahren:
Susann Flade
Telefon: 03334 214 1869
Email: foerdermittelmanagement@kvbarnim.de