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Anspruch auf Notbetreuung für Alleinerziehende
Ab 18. Januar 2021 haben auch Kinder von Alleinerziehenden einen Notbetreuungsanspruch an Schulen und im Hort, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Die Prüfung der Anträge auf Notbetreuung erfolgt durch das Jugendamt des Landkreises Barnim.
Anträge und Informationen rund um das Thema Notbetreuung in Schulen und Horteinrichtungen finden Sie unter:
https://covid19.barnim.de.
Anfragen richten Sie bitte an folgende Email beim Landkreis Barnim: notbetreuung@kvbarnim.de