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Foto: pixabay.com
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News -

Anspruch auf Notbetreuung für Alleinerziehende

Ab 18. Januar 2021 haben auch Kinder von Alleinerziehenden einen Notbetreuungsanspruch an Schulen und im Hort, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Die Prüfung der Anträge auf Notbetreuung erfolgt durch das Jugendamt des Landkreises Barnim.

Anträge und Informationen rund um das Thema Notbetreuung in Schulen und Horteinrichtungen finden Sie unter:
https://covid19.barnim.de.

Anfragen richten Sie bitte an folgende Email beim Landkreis Barnim: notbetreuung@kvbarnim.de

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Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

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Der Landkreis Barnim ist benannt nach dem Höhenzug Barnim zwischen dem Eberswalder und dem Berliner Urstromtal. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt. Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt. Auch die Förderung von Kultur und Sport gehört zu den freiwilligen Aufgaben.

Landkreis Barnim
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Deutschland