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Die Entsorgung des Abfalls wird im Barnim künftig teurer. Foto: Torsten Stapel
Die Entsorgung des Abfalls wird im Barnim künftig teurer. Foto: Torsten Stapel

Pressemitteilung -

Abfallgebühren im Barnim werden angepasst

Neue Satzung seit 1. Januar 2020 in Kraft

Barnimer Bürger müssen seit diesem Jahr mehr für die Entsorgung ihrer Wertstoffe bezahlen. Die entsprechende Satzung, die von den Mitgliedern des Kreistages noch im Dezember beschlossen wurde, trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Demnach steigen die Gebühren für Wohngrundstücke von bisher 2,85 Euro je Einwohner und Monat auf 3,80 Euro. Bei einem Einpersonenhaushalt entspricht das 13,80 Euro mehr pro Jahr. Neben der Entsorgung des Hausmülls fallen in diese Kosten auch große Teile der Wertstoffe, die über Recyclinghöfe in Bernau bei Berlin und Eberswalde sowie über die vier Wertstoffhöfe, die in den vergangenen Jahren im Landkreis in verschiedenen Gemeinden entstanden sind, angenommen werden.

„Die Anpassungen wurden notwendig, da wir in der gesamten Entsorgungskette massive Preissteigerungen zu verzeichnen haben“, erklärt der in der Kreisverwaltung zuständige Dezernent Holger Lampe.

Allein der Preis für die Entsorgung von Holz stieg in den vergangenen vier Jahren um mehr als das Hundertfache und auch das Beseitigen von Bauschutt, Ziegeln, Beton und Boden wurde deutlich teurer. Zudem belastet der nachfragebedingte Preisrückgang bei der Altpapierentsorgung den Gebührenhaushalt. „Mit der gesetzlichen Verpflichtung zur getrennten Entsorgung der Bioabfälle entstehen weitere Kosten, die in der alten Satzung noch nicht berücksichtigt wurden“, so Lampe weiter.

Grundlage der gerade verabschiedeten Satzung ist nach sechs Jahren konstanter Gebühren eine neue Kalkulation. Nach dieser muss der Kreis jährlich 14,4 Millionen Euro auf die Bürger umlegen. Neben der Entsorgung des Hausmülls fällt in diese Kosten auch alles, was über die beiden Recyclinghöfe in Bernau und Eberswalde sowie die Wertstoffhöfe in den verschiedenen Gemeinden angenommen wird.

Ab 2022 soll die Abfallentsorgung dann gänzlich auf ein Umlagesystem umgestellt werden. Abhängig vom Behältervolumen und den Abholterminen wird dafür ein Einwohnergleichwert (EWG) eingeführt. Ein EWG entspricht dabei 7,5 l Müll pro Einwohner und Woche. Er berücksichtigt, dass in allen Lebensbereichen – auf Erholungsgrundstücken, in Firmen, in Behörden, beim Vereinssport aber auch auf Friedhöfen – regelmäßig Müll entsteht, der ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Wie genau der EWG gewichtet wird, darüber werden in den kommenden Monaten die Mitglieder des Barnimer Kreistages im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft diskutierten.

Die komplette Abfallgebührensatzung ist im Amtsblatt Nr.23/2019 des Landkreises Barnim unter www.barnim.de/amtsblatt zu finden.

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Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.

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