Pressemitteilung —
Afrikanische Schweinepest: Landkreis Barnim erhöht Wachsamkeit nach ASP-Funden in der Uckermark
Schutzmaßnahmen bleiben unverändert - Veterinäramt verstärkt Monitoring im Norden des Landkreises
Nach dem bestätigten Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei zwei Wildschweinen im Landkreis Uckermark erhöht der Landkreis Barnim seine Wachsamkeit. Die Fundorte befinden sich in unmittelbarer Nähe zur deutsch-polnischen Grenze. Sie liegen innerhalb der bereits bestehenden Sperrzone II und des vollständig eingezäunten ASP-Schutzkorridors.
Für die geltenden Restriktionszonen und Schutzmaßnahmen im Landkreis Barnim ergeben sich aus den aktuellen Funden derzeit keine Änderungen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wird jedoch die Such- und Überwachungsmaßnahmen insbesondere im nördlichen Kreisgebiet vorsorglich weiter intensivieren.
"Die aktuellen Funde zeigen, dass der Seuchendruck in unserer Region unverändert hoch ist. Auch wenn der Landkreis Barnim derzeit als ASP-frei gilt, ist die Gefahr einer erneuten Einschleppung keineswegs gebannt. Deshalb bleibt ein konsequentes Monitoring unverzichtbar", sagt Landrat Daniel Kurth.
Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die bestehenden Tierseuchenallgemeinverfügungen weiterhin uneingeschränkt gelten. Sie verpflichten insbesondere die Jagdausübungsberechtigten, Schwarzwild verstärkt zu bejagen, intensiv nach Fallwild zu suchen sowie jedes verendet aufgefundene oder verunfallte Wildschwein unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden und entsprechend zu beproben. Darüber hinaus ist von jedem erlegten Wildschwein eine Probe zur Untersuchung auf ASP zu entnehmen.
Die aktuell geltenden Tierseuchenallgemeinverfügungen finden Sie hier:
http://www.barnim.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/allgemeinverfuegungen
Das Veterinäramt erinnert daran, dass gerade die Untersuchung von Fall- und Unfallwild die höchste Wahrscheinlichkeit bietet, eine ASP-Infektion frühzeitig zu erkennen. Die konsequente Mitarbeit der Jägerschaft bleibt daher ein entscheidender Baustein der Tierseuchenbekämpfung. Für ordnungsgemäß beprobtes Fall- und Unfallwild wird weiterhin eine Aufwandsentschädigung des Landes Brandenburg gewährt.
Der aktuelle Seuchennachweis bestätigt zugleich den vorsorglichen Kurs des Landkreises beim Umgang mit den ASP-Schutzzäunen. Obwohl der letzte ASP-Fall im Barnim bereits längere Zeit zurückliegt und der Barnim derzeit als ASP-frei gilt, hatte der Landkreis bisher auf einen vollständigen Rückbau der bestehenden Schutzzäune verzichtet. Rückbaumaßnahmen wurden bislang dort vorgenommen beziehungsweise vorbereitet, wo dies unter Berücksichtigung der Seuchenlage fachlich vertretbar ist. Die für den Schutzkorridor erforderlichen Zaunanlagen bleiben hingegen erhalten.
Dass die aktuellen ASP-Fälle innerhalb des vollständig eingezäunten Schutzkorridors festgestellt wurden, unterstreicht die weiterhin hohe Bedeutung der bestehenden Schutzmaßnahmen. Nach Einschätzung des Landes ist aufgrund der Nähe der Fundorte zu den infizierten Gebieten in Polen derzeit von einem erneuten Eintrag durch migrierende Wildschweine auszugehen.
"Wir wissen, dass die Schutzzäune für Jägerschaft, Landwirte und viele Bürgerinnen und Bürger Einschränkungen mit sich bringen. Die aktuellen ASP-Fälle in unmittelbarer Nähe unseres Landkreises zeigen jedoch, dass Vorsorge weiterhin notwendig ist. Unser Ziel ist es, größere Einschränkungen im Falle eines erneuten Ausbruchs möglichst zu verhindern. Die bestehenden Schutzzäune leisten hierzu nach wie vor einen wichtigen Beitrag", so Landrat Daniel Kurth.
Ein erneuter ASP-Ausbruch hätte weitreichende Folgen für Landwirtschaft, Jagd und Tiergesundheit. Neben umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen könnten erneut Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung und die Jagdausübung erforderlich werden. Der Landkreis setzt daher weiterhin auf eine Kombination aus konsequenter Überwachung, enger Zusammenarbeit mit der Jägerschaft sowie dem bedarfsgerechten Erhalt der notwendigen Schutzinfrastruktur.
Der Landkreis Barnim appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, tot aufgefundene Wildschweine nicht zu berühren und Funde umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Tel.: 03334 214-1600 / E-Mail: veterinaeramt@kvbarnim.de) oder der Leitstelle zu melden. Auch bei Reisen und Ausflügen sollte darauf geachtet werden, keine Speisereste in der Natur zu entsorgen. Über kontaminierte Lebensmittel kann das Virus über weite Strecken verschleppt werden und so neue Ausbrüche verursachen.
Robert Bachmann
Pressesprecher