Pressemitteilung -
Barnimer Bodenschutzamt warnt vor illegalen Straßensammlungen
Das Bodenschutzamt des Landkreises Barnim warnt erneut vor illegalen Sammlungen von Fernsehern, Computertechnik, Kühlgeräten oder sonstigen Elektrogeräten sowie von Möbeln, Altkleidern und Reifen. „Oftmals handelt es sich um Sammlungen ohne jegliche Genehmigung der Behörde. Diese Sammlungen sind strafbar“, erklärt Joachim Hoffmann, Leiter des Bodenschutzamtes und gibt dazu einige Hinweise.
So werden beispielsweise die Sammlungen oft mit Hilfe von Wurfzetteln angekündigt. Die illegalen Sammler geben auf ihren Wurfzetteln oft keine Firmenbezeichnung und Telefonnummer an. Auch weisen die Wurfzettel oft erhebliche Rechtschreibfehler auf. Die Sammlungen erfolgen zudem oft in den Morgen- oder Abendstunden sowie am Wochenende.
„Sammlungen von Elektroschrott aus Privathaushalten sind nur der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) als kommunalem Entsorgungsunternehmen erlaubt“, so der Amtsleiter weiter. Private Sammler von Elektroschrott handelten daher immer illegal. Wer sich dennoch nicht sicher ist, kann sich an die untere Abfallwirtschaftsbehörde unter 03334 214-1581 und -1580 wenden.
Illegal ist aber nicht nur das Einsammeln dieser Abfälle. Wer Elektrogeräte für die Abholung durch illegale Firmen an die Straße stellt, macht sich ebenfalls strafbar. Wer Abholbedarf hat, setzt sich deshalb besser mit der Kundenbetreuung der BDG unter 03334 52620-26, -27 und -28 in Verbindung.
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