Pressemitteilung -
Barnimer Gesundheitsamt benennt offizielle Badestellen
Die diesjährige Badesaison beginnt entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung in diesem Jahr am 15. Mai. Im Barnim kann dann an insgesamt 19 offiziellen Badestellen gebadet werden. Diese Badestellen muss das Barnimer Gesundheitsamt gemäß § 3 der Verordnung der obersten Landesbehörde bis zum 31. März eines Jahres mitteilen.
Bis zum 15. September werden die öffentlichen Badestellen nun durch das Gesundheitsamt überwacht. Dazu werden sie bei der Vor-Ort-Kontrolle inspiziert und die Wasserqualität durch entsprechende Probenahmen und Untersuchungen kontrolliert. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Gefährdung, werden entsprechend Maßnahmen eingeleitet, und es erfolgt eine Information der Öffentlichkeit.
Kriterien für die Auswahl eines Badegewässers sind insbesondere:
- eine große Anzahl von Badenden
- die Infrastruktur zur Förderung des Badens (z.B. Parkplätze, Zufahrt, Strand)
- die Ausstattung der Badestelle (z.B. Gastronomie; Sanitäreinrichtungen, Abfallentsorgung; Freizeitaktivitäten)
Die Badestellen werden in der Internetbadestellenkarte des Landes Brandenburg geführt. Nähere Informationen, zum Beispiel aktuelle Befunde oder Beschreibung können im Internet unter www.brandenburg.de/badestellen abgerufen werden.
Für die Badegewässer erfolgt jeweils nach dem Ablauf von vier Badesaisons eine aktuelle Einstufung der Badegewässerqualität. Berücksichtigt wurden dabei die mikrobiologischen Werte. Alle Gewässer können auch für diese Saison mit „ausgezeichnet" eingestuft werden.
Die ausgewiesenen Badestellen sind mit Informationstafeln ausgestattet. Der Badegast kann sich somit vor Ort über die aktuelle Einstufung sowie die Beschreibung des Badegewässers informieren und erhält Hinweise zu besonderen Ereignissen (zum Beispiel kurzzeitige Verschmutzung, Badeverbot, Warnhinweise).
Kleinere Gewässer / Badestellen im Landkreis Barnim, die auf Grund der fehlenden Kriterien nicht als öffentliche Badegewässer auszuweisen sind, an denen in den Vorjahren jedoch Badebetrieb zu verzeichnen war, werden auch weiterhin aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz kontrolliert. Dazu zählen zum Beispiel der Weiße See in Böhmerheide, der Mechesee in Lobetal oder der Üdersee am Naturfreundehaus. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden nicht in der Internetbadestellenbank des Landes Brandenburg geführt, stehen aber im Gesundheitsamt zur Verfügung.
Die offiziellen Badestellen sind:
1. Bernsteinsee, Ruhlsdorf
2. Gamensee, CP „Country-Camping"
3. Gorinsee, Badewiese am Campingplatz
4. Grimnitzsee, Joachimsthal, Feriendorf
5. Grimnitzsee, Joachimsthal, Strandbad
6. Großer Wukensee, Biesenthal,Strandbad
7. Liepnitzsee, Lanke, Waldbad
8. Obersee, Lanke, Badewiese
9. Parsteiner See, Brodowin/Pehlitz, CP „Pehlitz/Werder"
10. Parsteiner See, Parstein, CP „Am Parsteiner See"
11. Stolzenhagener See, Stolzenhagen, Strandbad
12. Ruhlesee, Ruhlsdorf, Feriendorf „DORADO"
13. Üdersee, Finowfurt, Ferienpark „Üdersee-Camp"
14. Wandlitzsee, Wandlitz, Strandbad
15. Werbellinsee, Eichhorst, BEROLINA Campingparadies
16. Werbellinsee, Joachimsthal, CP „Am Spring"
17. Werbellinsee, Joachimsthal, Badewiese am Stein"
18. Werbellinsee, Joachimsthal, EJB
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