Direkt zum Inhalt springen
Der jüngste Nachweis der Blauzungenkrankheit in Sachsen hat auch Auswirkungen auf den Barnim. Karte: https://umweltdaten.brandenburg.de/karten

Pressemitteilung -

Blauzungenkrankheit in Sachsen - Auswirkungen auf Betriebe im Barnim

Handelsrestriktionszone erreicht auch den Landkreis Barnim

Der Landkreis Barnim informiert: In einem Rinderbestand in Sachsen, Landkreis Meißen, wurde das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Das hat auch unmittelbare Auswirkungen auf einige Betriebe im südlichen Barnim.

Gegen den Serotyp 8 wurde in den Jahren 2008 bis 2010 deutschlandweit pflichtgeimpft, sodass Deutschland ab 2012 wieder BTV 8 seuchenfrei war. In den letzten Jahren wurde im Barnim nur der, mittlerweile deutschlandweit verbreitete, Serotyp BTV 3 nachgewiesen. Die Blauzungenkrankheit wird durch das Bluetongue-Virus (BTV) hervorgerufen und ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zumeist Rinder und Schafe aber auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer betrifft. Das Virus wird durch infizierte Gnitzen (blutsaugende Stechmückenarten) übertragen. Erkrankte Tiere zeigen Fieber, Lahmheiten, Apathie und teilweise Schleimhautläsionen.

Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Fleisch, Milch und Milchprodukte von Rindern, Schafen und Ziegen können bedenkenlos verzehrt werden.

Mit dem Nachweis von BTV vom Serotyp 8 gelten EU-rechtlich für Gebiete in einem Mindestradius von 150 Kilometer um den Ausbruchsbetrieb zusätzliche Regelungen für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten innerhalb Deutschlands und in andere Mitgliedstaaten.

Das betroffene Gebiet im Landkreis Barnim kann in einer vom MLEUV bereitgestellten, interaktiven Karte entnommen werden, die unter dem Link: https://umweltdaten.brandenburg.de/karten veröffentlicht wurde. Aus dieser Zone dürfen für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere (alle Wiederkäuerarten) nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-8-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU verbracht werden. Die damit verbundenen Verbringungsbedingungen richten sich nach dem Impfstatus und dem Alter der Tiere. Die verschiedenen Möglichkeiten und die notwendigen Begleitdokumente finden Sie auf der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums unter https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/blauzungenkrankheit/.

Die Einschränkungen gelten ausschließlich für BTV-8. Verbringungen von außerhalb dieser Zone sind innerhalb Deutschlands ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands.

Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich der Serotyp 8 weiter verbreitet und die Handelsrestriktionszonen noch ausgeweitet werden oder irgendwann ganz Deutschland betreffen. Die beste Möglichkeit, die eigenen Tiere zu schützen, stellt daher die Impfung dar. Die Tiere müssen gezielt gegen den spezifischen Serotyp geimpft werden, der Hoftierarzt wird die Tierhalter dahingehend beraten. Eine Impfung gegen den Serotyp 3 schützt aufgrund der fehlende Kreuzimmunität nicht gegen den Serotyp 8. Alle Tierhalter sind daher aufgerufen, ihre Tiere unverändert gegen BTV-3 und darüber hinaus auch gegen BTV-8 impfen zu lassen. Nach Möglichkeit sollte die Grundimmunisierung vor Mai/Juni 2026 (Beginn der Gnitzensaison) abgeschlossen sein.

Im Land Brandenburg unterstützt die Tierseuchenkasse die Tierhalter bei der freiwilligen Impfung gegen BTV durch einen Zuschuss für Bestandsgebühr und den Impfstoff inklusive Impfdurchführung. Voraussetzungen für die Auszahlung dieser Beihilfe sind die Eintragung der geimpften Tiere in die HIT-Datenbank, die vollständige Entrichtung der Beiträge zur Tierseuchenkasse und ein vollständig ausgefüllter Beihilfeantrag.

Robert Bachmann
Pressesprecher

Themen

Kategorien

Regionen

Kontakt