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Pressemitteilung -

Bundesweiter Warntag 2022

Am 8. Dezember 2022 findet der zweite bundesweite Warntag statt. Pünktlich um 11 Uhr erproben Bund und Länder ihre Warnmittel. Aber was genau passiert am Warntag?

Landrat Daniel Kurth: „Die Bevölkerung rechtzeitig und flächendeckend über Bedrohungslagen in Kenntnis zu setzen, ist essentieller Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes. Das vermehrte Auftreten von Natur- und Umweltkatastrophen sowie die aktuell zunehmenden geopolitischen Spannungen führen uns deutlich vor Augen, wie wichtig eine zuverlässige Warn-Infrastruktur einerseits und Sicherheit im Umgang mit möglichen Gefahrensituationen andererseits ist.“

Ziel des bundesweiten Warntags, der im Jahr 2020 zum ersten Mal durchgeführt wurde, ist es, die in Deutschland vorhandene Warninfrastruktur in einem abgestimmten Prozess auf allen staatlichen Ebenen zu erproben. Gegebenenfalls noch vorhandene Schwachstellen können dabei identifiziert und im Anschluss behoben werden. Der Probealarm zielt zugleich darauf ab, die Bevölkerung für das Thema Warnung in Notlagen zu sensibilisieren, sie mit den verschiedenen Mitteln der Bevölkerungswarnung vertraut zu machen und über das richtige Verhalten im Ernstfall zu informieren.

Was genau passiert am 8. Dezember?

Bund und Länder werden am Warntag ab 11 Uhr alle Kommunikationswege der vorhandenen Warninfrastruktur nutzen. Dazu gehören:

1. Warnung über MoWaS

    Das Modulare Warnsystem (MoWaS) wird gemeinsam von Bund und Ländern für den Zivilschutz und Katastrophenfall genutzt. Am bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle angeschlossenen Warnmultiplikatoren zur Veröffentlichung geschickt:

    • Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten,
    • einen Großteil der privaten Medienhäuser,
    • Behörden, Organisationen und Unternehmen (z.B. Deutsche Bahn),
    • Internet- und Pagingdienste,
    • App-Betreiber (z.B. Warn-Apps NINA, KATWARN, BIWAPP).

    Zum Warntag 2022 können Bürgerinnen und Bürger erstmals auch Feedback geben. Hierfür hat das BBK die Möglichkeit einer Rückmeldung über die Warn-App „NINA“ sowie die Internetseite warnung-der-bevoelkerung.de geschaffen.

    2. Warnung über Cell-Broadcast

        Die Probewarnmeldung wird in diesem Jahr erstmals auch über die Cell-Broadcast-Technik verschickt. Hiermit können rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreicht werden. Die Warnmeldung erreicht die Mobilfunkteilnehmenden in Form einer Text-Nachricht, ähnlich einer SMS. Je nach Warnstufe der Nachricht können auch akustische Alarmsignale ausgelöst werden, selbst wenn das Mobiltelefon auf stumm geschalten ist.

        3.Warnmittel der Landkreise

        Auf Ebene der Länder werden die am Warntag teilnehmenden Landkreise zusätzlich die in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen und nicht an das MoWaS angeschlossenen Warnmittel manuell auslösen. Hierzu gehören insbesondere die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich befindlichen Sirenen, soweit diese bereits dem aktuellen Stand der Technik entsprechend modernisiert wurden. Die Warnung und Entwarnung der Bevölkerung erfolgt dabei über zwei unterschiedliche Tonfolgen:

        Abb.: Landkreis Barnim

        Die Entwarnung der Bevölkerung – sowohl über MoWaS als auch über die kommunalen Warnmittel – erfolgt während des Warntags um 11:45 Uhr.

        Hinweis:
        Der erste bundesweite Warntag am 10. September 2020 löste ein großes mediales Echo aus. Vor allem die Tatsache, dass an manchen Orten keine Sirenensignale zu hören waren, wurde kritisch wahrgenommen. Gründe hierfür waren, dass Sirenen in einigen Kommunen nach Ende des Kalten Krieges sukzessive abgebaut wurden oder vorhandene Sirenen technisch nicht in der Lage waren, die Signale für die Bevölkerungswarnung und -entwarnung zu senden. Im Landkreis Barnim wurde bereits ein Großteil der bestehenden Sireneninfrastruktur ertüchtigt. Mitunter kann es jedoch in einzelnen Bereichen des Landkreises, in denen die Ertüchtigung der Warnanlagen noch nicht abgeschlossen ist, dazu kommen, dass die Sirenenalarmierung während des Warntags ausbleibt.

        Irritationen vorbeugen


        Mit der Durchführung des Warntags, insbesondere mit der Alarmierung über die Cell-Broadcast-Technologie und Sirenen, sind unweigerlich akustische Beeinträchtigungen z. B. im Schulbetrieb oder für Schichtarbeitende während der Ruhephase verbunden. Die Cell-Broadcast-Warnung lässt sich nicht ausschalten. Landrat Kurth: „Sollte es in diesen oder anderen Bereichen zu Störungen kommen, bitte ich hierfür um Verständnis. Zugleich möchte ich alle Barnimerinnen und Barnimer einladen, den Warntag zum Anlass zu nehmen, sich eingehend mit den verschiedenen Formen der Bevölkerungswarnung und dem richtigen Verhalten in Notlagen auseinanderzusetzen. Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Warn-Apps und Informationen, die u.a. das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Verfügung stellt. Nutzen Sie darüber hinaus gerne die Möglichkeit für Rückmeldungen zum Warntag. Umso mehr Menschen mitmachen, desto besser gelingt die Vorbereitung für den potenziellen Ernstfall.“

        Die Aufklärung über den Ablauf des Warntags ist in einem weiteren Zusammenhang von besonderer Bedeutung, betont Landrat Kurth: „Das Auslösen von Sirenen kann für bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere für durch Krieg und Terror aus ihren Herkunftsländern vertriebene Menschen, eine beunruhigende oder gar beängstigende Wirkung haben. Der Landkreis Barnim hat deshalb die Betreiber von Einrichtungen und Organisationen zur Unterbringung und Unterstützung von Geflüchteten gesondert informiert. Darüber hinaus bitte ich alle Menschen, die mit Betroffenen im Kontakt stehen, mit diesen zu sprechen und über den Ablauf und die Hintergründe des Warntags aufzuklären, um der Entstehung von Irritationen oder Ängsten vorzubeugen.“

        Wie verhalte ich mich im Ernstfall?


        Beim bundesweiten Warntag handelt es sich um einen übergreifenden Probealarm. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst Bestandteil der Alarmierungskette sind, ergibt sich daraus kein konkreter Handlungsbedarf.

        Bei Sirenenalarm (1 Minute auf- und abschwellender Heulton) gilt ansonsten prinzipiell: Es besteht für Sie eine Gefahr!

        • Bewahren Sie Ruhe,
        • informieren Sie sich in den Medien (z.B. Lokalradio) über offizielle Warninformationen,
        • schließen Sie Fenster und Türen,
        • schalten Sie Klimaanlagen und Belüftungen aus,
        • helfen Sie Kindern und hilfsbedürftigen Menschen,
        • informieren Sie Ihre Nachbarn.

        Bei Warnungen über andere Warnmittel erhalten Sie in der Regel Empfehlungen, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen erhalten. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Tipps und Checklisten für die Vorsorge zusammengestellt. Alle Broschüren können Sie von der BBK-Webseite herunterladen.

        Weiterführende Informationen:


        Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
        Internetseite zum bundesweiten Warntag

        Robert Bachmann
        Pressesprecher

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        Robert Bachmann

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        Der Landkreis Barnim ist benannt nach dem Höhenzug Barnim zwischen dem Eberswalder und dem Berliner Urstromtal. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt. Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt. Auch die Förderung von Kultur und Sport gehört zu den freiwilligen Aufgaben.

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