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Pressemitteilung -

Geflügelpest: Landkreis Barnim ordnet Aufstallungspflicht an

In Brandenburg sowie bundesweit treten aktuell vermehrt Fälle von Geflügelpest auf. Mittlerweile wurden auch im Barnim Kraniche positiv auf das Virus getestet. Daher erlässt der Landkreis eine Tierseuchenallgemeinverfügung mit einer Aufstallungsanordnung für Geflügel. Die Verfügung wurde am Samstag, den 25. Oktober 2025, öffentlich bekannt gemacht und tritt damit am Sonntag, den 26. Oktober 2025, in Kraft.

Damit reagiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises auf die jüngste Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), das die Gefahr einer Einschleppung und Verbreitung des Virus als hoch bewertet. Insbesondere der gegenwärtige Vogelzug und die zahlreichen Gewässer im Barnim erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Viruseintrags über Wildvögel in Hausgeflügelbestände deutlich.

"Die Stallpflicht ist eine notwendige Vorsichtsmaßnahme, um die Geflügelbestände im Barnim vor der Einschleppung des Erregers zu schützen", erläutert Amtstierarzt Volker Mielke. "Wir bitten alle Geflügelhalterinnen und -halter um Verständnis und konsequente Umsetzung der Vorgaben. Nur so kann eine weitere Ausbreitung verhindert werden."

Konkret sind alle Halterinnen und Halter von Geflügel im gesamten Landkreis Barnim verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Zudem gelten verschärfte Hygienevorschriften für Fütterung, Tränken und Lagerung von Futter und Einstreu.

Darüber hinaus sind Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen im Landkreis bis auf Weiteres untersagt.

Geflügelhaltungen, die bislang nicht gemeldet wurden, sind umgehend beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Barnim anzuzeigen.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Kartenmaterial steht ab Samstag auf der Internetseite des Landkreisess zur Verfügung.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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