Pressemitteilung -
Gute Noten für Barnimer Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Bürgerinnen und Bürger sind mit ihrer Behörde zufrieden
Positives Feedback für die Mitarbeitenden der Barnimer Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde. Einmal mehr wurden Anliegerinnen und Anlieger der Behörde gefragt, wie zufrieden sie mit dem Service der Behörde sind. Zwischen dem 10. Oktober 2022 und 3. Dezember 2022 wurden die Bürgerinnen und Bürger vor Ort an den Standorten Eberswalde und Bernau dazu aufgefordert, die Wartezeiten sowie die Qualität der Bearbeitung zu bewerten und ggf. weitere Hinweise zu geben. Neun von zehn Befragten gaben der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde eine sehr gute Bewertung. Insbesondere die kurzen Wartezeiten und die Freundlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden gelobt.
Die Behörde schreibt sich auf die Fahne, diese Qualität auch zukünftig anbieten zu können. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde tragen durch kompetente Vorgangsbearbeitung und freundliche Beratungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim auch zukünftig positiv über ihre Behörde denken und sprechen.
Pflichtumtausch der Führerscheine
Hierzu zählt auch die regelmäßige Information zu gesetzlichen Neuerungen bzw. auslaufenden Fristen. Am 19. Januar 2023 endet die nächste Umtauschfrist für Papierführerscheine. Inhaber, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden, müssen den Papierführerschein bis zu diesem Tag in einen Kartenführerschein umgetauscht haben. Für einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheines benötigen die Bürgerinnen und Bürger ein gültiges Personaldokument, ein biometrisches Lichtbild und den derzeitigen Führerschein. Nachweise über ärztliche Untersuchungen oder ein Sehtest sind für den Umtausch nicht erforderlich, da nur das Dokument verlängert wird.
Das persönliche Erscheinen bei der Führerscheinstelle ist für den Umtausch nicht zwingend erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim haben die Möglichkeit, den Umtausch des Führerscheines vor Ort in ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in die Wege zu leiten. An dieser Stelle gilt auch diesen Kolleginnen und Kollegen ein besonderer Dank, da diese dazu beitragen, dass jede Barnimerin und jeder Barnimer rechtzeitig und bürgerfreundlich in den Besitz der neuen Karte kommen kann. Unter www.barnim.de/umtausch ist es möglich, zu prüfen, ob der neue Führerschein zur Abholung bereit liegt.
Der Umtausch der Führerscheine geschieht stufenweise. Je nach Geburtsjahr der Führerscheininhaber oder Ausstellungsjahr des Dokumentes greift die Umtauschpflicht. Für Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt grundsätzlich eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033
Für Papierführerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber. Bei Kartenführerscheinen, die ab dem 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ohne Befristung ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1953 bis 1958 |
19. Juli 2022 |
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
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1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
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1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
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1971 oder später |
19. Januar 2025 |
2008 |
19. Januar 2029 |
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2009 |
19. Januar 2030 |
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2010 |
19. Januar 2031 |
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2011 |
19. Januar 2032 |
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2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist auch jederzeit vor den festgeschriebenen Terminen möglich. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die neuen Führerscheine von Gesetz aus eine Befristung von 15 Jahren besitzen.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Zum Fortschritt einer Behörde gehört es auch, mit der Entwicklung der Technik zu gehen. Der Landkreis Barnim bietet bereits seit Jahren seinen Bürgerinnen und Bürgern den Service der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) an. Der digitale Service ist über die Homepage der Kreisverwaltung Barnim www.barnim.de/ikfz erreichbar. Mit dem Online-Dienst können viele Zulassungsvorgänge bequem von zu Hause, rund um die Uhr und kontaktlos erledigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Zulassungsvorgänge möglich:
- Außerbetriebsetzungen,
- Wiederzulassungen,
- Umschreibungen (mit und ohne Halterwechsel sowie mit und ohne Zulassungsbezirkswechsel),
- Adressänderungen und
- Neuzulassungen.
Grundlegende Bedingung für alle Vorgänge ist der Besitz eines elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Mithilfe des Dokuments muss der Antragsteller sich über ein Kartenlesegerät oder die kostenlose AusweisApp2 identifizieren. Die jeweiligen Vorgangsarten setzen unterschiedliche weitere Erfordernisse voraus. Aktuell bietet der Landkreis Barnim an, die Antragsgebühren über die Bezahlfunktion giropay zu begleichen. Die wichtigsten Informationen sind unter www.ikfz.brandenburg.de zusammengefasst und durch kleine Filmsequenzen erklärt.
Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung
Wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, kann dieses online außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu müssen lediglich die Sicherheitscodes auf den Kennzeichenschildern und der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegt und über das Portal registriert werden. Nach der Bezahlung erfolgt direkt die amtliche Verwaltungsentscheidung, die durch die antragstellende Person abgerufen werden kann. Die Online-Außerbetriebsetzung stellt einen vollautomatisierten Verwaltungsakt da, der den Aufwand in der Behörde minimiert und für die Bürgerinnen und Bürger jederzeit abrufbar ist und zudem eine finanzielle Ersparnis bedeutet.
Robert Bachmann
Pressesprecher