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Pressemitteilung

Landkreis Barnim verhängt Haushaltssperre

Kreisverwaltung reagiert auf verschärfte Haushaltslage - weitere Einsparpotenziale werden geprüft

Der Landkreis Barnim hat eine Haushaltssperre für das laufende Haushaltsjahr verhängt. Der entsprechende Erlass wurde durch den Kämmerer am Freitag, dem 3. Juli 2026, unterzeichnet und den Organisationseinheiten der Kreisverwaltung bekanntgegeben. Am Montag, dem 6. Juli 2026, informierte die Kreisverwaltung den Kreisausschuss über die aktuelle Haushaltslage.

Hintergrund der Entscheidung ist eine deutliche Verschlechterung der finanziellen Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr. Im Rahmen der regelmäßigen Beratungen zum Haushaltsvollzug zwischen Kämmerei und Fachämtern wurde festgestellt, dass das bereits im Haushalt eingeplante Defizit von rund 30 Millionen Euro voraussichtlich erheblich überschritten wird. Nach aktuellem Stand beläuft sich das zusätzlich gegenüber der Planung zu erwartende Defizit auf rund 16,3 Millionen Euro. Damit besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Haushaltssperre zu verhängen.

"Die finanzielle Situation der Landkreise ist seit Monaten äußerst angespannt. Dass wir nun zu diesem Schritt gezwungen sind, bedauern wir sehr. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, frühzeitig zu handeln, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Landkreises zu sichern und weiteren finanziellen Schaden abzuwenden", erklärt Landrat Daniel Kurth.

Bereits in den vergangenen Wochen hatte die Kreisverwaltung alle Fachämter aufgefordert, zusätzliche Einsparpotenziale zu identifizieren. Zahlreiche Maßnahmen wurden daraufhin bereits umgesetzt oder vorbereitet. Dazu zählen unter anderem der Verzicht auf nicht zwingend erforderliche Ausgaben, das Zurückstellen von Investitionen sowie ein Einstellungsstopp. Darüber hinaus konnten zusätzliche Erstattungen erzielt werden. Trotz dieser Anstrengungen ließ sich die weitere Verschlechterung der Haushaltslage nicht vollständig kompensieren.

Die nun verhängte Haushaltssperre bedeutet, dass sämtliche Ausgaben, die nicht rechtlich oder vertraglich gebunden bzw. zur Erfüllung unabweisbarer Aufgaben erforderlich sind, einer besonders strengen Prüfung unterzogen wurden. Im Ergebnis wurden einzelne Haushaltsansätze gekürzt. Ziel bleibt es, den Haushaltsvollzug eng zu steuern und weitere Belastungen des Kreishaushaltes nach Möglichkeit zu vermeiden.

Gleichzeitig betont die Kreisverwaltung, dass mit der Haushaltssperre keine unmittelbaren Kürzungen freiwilliger Leistungen verbunden sind. Über mögliche Änderungen bei freiwilligen Leistungen, die durch den Kreistag beschlossen wurden, wird die Verwaltung nicht im Alleingang entscheiden. Etwaige Anpassungen bleiben ausdrücklich der politischen Beratung und Beschlussfassung in den zuständigen Gremien des Landkreises vorbehalten.

"Unser Ziel ist es, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. Die Kreisverwaltung wird deshalb die eigenen Ausgaben weiterhin konsequent auf den Prüfstand stellen. Gleichzeitig werden wir den engen Austausch mit den Städten, Ämtern und Gemeinden sowie mit den Fraktionen des Kreistages fortsetzen, um weitere Konsolidierungsmöglichkeiten zu identifizieren", so Kurth.

Parallel bereitet die Kreisverwaltung einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2026 vor. Zugleich laufen die Vorbereitungen für den Haushalt 2027 mit dem Ziel, die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises wiederherzustellen und die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung langfristig zu sichern.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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