Pressemitteilung —
Landkreis stärkt Igelschutz
Neue Allgemeinverfügung untersagt Betrieb in Dämmerung und Nacht - Tagesbetrieb weiterhin möglich
Der Landkreis Barnim verstärkt den Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren. Auf Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft des Landkreises Barnim wird mit einer neuen Allgemeinverfügung der Betrieb von Mährobotern während der Nacht- und Dämmerungszeiten im gesamten Kreisgebiet untersagt. Die Regelung wurde am 7. Oktober 2026 auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht und gilt damit ab dem 8. Oktober 2026.
Konkret dürfen Mähroboter künftig in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages nicht betrieben werden. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Dämmerungszeiten des Deutschen Wetterdienstes für Berlin-Brandenburg. Während des Tages können die Geräte weiterhin genutzt werden.
Hintergrund der Regelung ist die zunehmende Gefährdung nachtaktiver Wildtiere durch autonom arbeitende Mähgeräte. Besonders betroffen sind Igel. Sie sind überwiegend in der Dämmerung und nachts unterwegs und suchen dann in Gärten, Parks und anderen Grünanlagen nach Nahrung. Treffen sie auf eine Gefahr, flüchten sie häufig nicht, sondern verharren oder rollen sich zusammen. Gegen die Messer eines Mähroboters bietet dieses natürliche Schutzverhalten jedoch keinen Schutz.
Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen auch wissenschaftliche Untersuchungen. Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung untersuchten 370 deutschlandweit dokumentierte Fälle von Schnittverletzungen bei Igeln durch elektrische Gartenpflegegeräte. 47 Prozent der gemeldeten Tiere überlebten ihre Verletzungen nicht. Zudem wurden mindestens 60 Prozent der verletzten Tiere erst Tage, teilweise sogar Wochen nach dem Unfall gefunden. Die Forschenden gehen darüber hinaus von einer hohen Dunkelziffer aus.
Auch moderne Sensortechnik bietet bislang keinen vollständigen Schutz. Kleine oder zusammengerollte Tiere werden von Mährobotern nicht unter allen Bedingungen zuverlässig erkannt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten deshalb unter anderem an standardisierten Sicherheitstests für Mähroboter. Als unmittelbar wirksame Schutzmaßnahme gilt insbesondere der Verzicht auf den nächtlichen Betrieb.
Der Landkreis Barnim folgt damit einer Entwicklung, die inzwischen auch in anderen Regionen zu beobachten ist. In Brandenburg haben unter anderem der Landkreis Dahme-Spreewald und die Stadt Cottbus entsprechende Regelungen getroffen. Auch das Land Brandenburg wirbt mit seiner Tierschutzkampagne "Dein Einsatz für Igel" ausdrücklich dafür, Mähroboter während der Dämmerung und Nacht nicht einzusetzen.
Von der Regelung profitieren neben Igeln auch weitere Kleinsäuger sowie Amphibien, Reptilien und andere bodenlebende Tiere, deren Aktivitätszeiten sich vielfach ebenfalls auf die Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden konzentrieren. Die zeitliche Beschränkung verbindet damit einen wirksamen Schutz der Tiere mit der Möglichkeit, Mähroboter tagsüber weiterhin regulär einzusetzen.
Was Besitzerinnen und Besitzer von Mährobotern beachten müssen
Die Betriebszeiten sollten so programmiert werden, dass der Mähroboter spätestens eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang seine Arbeit beendet und frühestens eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang wieder startet. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die zu mähende Fläche vor dem Start kurz zu kontrollieren - denn auch tagsüber können sich Igel oder andere Kleintiere dort aufhalten.
Ausnahmen von der zeitlichen Beschränkung können im Einzelfall bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Voraussetzung ist der zweifelsfreie Nachweis, dass durch den Betrieb keine Gefährdung der geschützten Tiergruppen entstehen kann.
Robert Bachmann
Pressesprecher