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Foto: freepik/Landkreis Barnim

Pressemitteilung

Neue Hinweisgeber-Meldestelle

Externe wie interne Hinweise auf Rechtsverstöße können ab sofort anonym eingereicht werden

Der Landkreis Barnim hat eine interne Hinweisgeber-Meldestelle eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte der Kreisverwaltung können dort künftig vertraulich und auf Wunsch vollständig anonym Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände melden.

Mit dem neuen Angebot setzt der Landkreis die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes um und stärkt zugleich Transparenz, Integrität und rechtmäßiges Verwaltungshandeln. Dem Beschluss des Kreistages aus der Sitzung im November 2025 steht die neue Hinweisgeber-Meldestelle sowohl den Mitarbeitenden der Verwaltung als auch externen Hinweisgebern offen.

Über ein verschlüsseltes Online-Portal können Meldungen anonym abgegeben werden. Dabei werden keine IP-Adressen gespeichert. Hinweisgebende erhalten eine individuelle Fall-ID und ein Passwort, über die eine geschützte Kommunikation mit der Meldestelle möglich bleibt. Darüber hinaus können Hinweise auch per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs übermittelt werden.

Welche Hinweise können gemeldet werden?

Die Meldestelle ist zuständig für begründete Verdachtsmomente auf Verstöße gegen geltendes Recht. Dazu zählen beispielsweise:

  • Korruption, Bestechung, Betrug oder Unterschlagung,
  • Verstöße im Vergabe- und Haushaltswesen,
  • Verstöße gegen Datenschutz- und Informationssicherheitsvorschriften,
  • erhebliche Mängel im Arbeits-, Umwelt- oder Gesundheitsschutz,
  • weitere Verstöße gegen Straf-, Bußgeld-, Bundes-, Landes- oder EU-Recht.

Wofür ist die Meldestelle nicht zuständig?

Nicht über die Hinweisgeber-Meldestelle bearbeitet werden:

  • allgemeine Bürgeranliegen,
  • Service- oder Verwaltungsbeschwerden,
  • persönliche Meinungsverschiedenheiten,
  • private Konflikte ohne Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit oder einem möglichen Rechtsverstoß.

Für diese Anliegen stehen weiterhin die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Kreisverwaltung zur Verfügung.

Jeder eingehende Hinweis wird vertraulich geprüft. Hinweisgebende erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Über eingeleitete Folgemaßnahmen informiert die Meldestelle innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Meldung.

Weitere Informationen sowie den Zugang zum digitalen Meldeportal finden Interessierte unter: www.barnim.de/hinweisgeber.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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