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Neue Tierseuchenallgemeinverfügung zu MKS

Pressemitteilung -

Neue Tierseuchenallgemeinverfügung zu MKS

Es gibt keine neuen MKS Ausbrüche oder Verdachtsfälle!

11. April 2025

Leider müssen wir die Sperrzone (6 km Radius um den Ausbruchsbetrieb) und alle damit verbundenen Anordnungen für einen noch unbestimmten Zeitraum aufrechterhalten werden. Die diesbezügliche Tierseuchenallgemeinverfügung (siehe Anlage) wurde amtlich bekanntgemacht und gilt ab dem 12.04.2025.

Hintergrund ist, dass die Weltgesundheitsorganisation (WOAH) noch nicht über den Antrag Deutschlands auf Wiederherstellung der kompletten MKS Freiheit entschieden hat. Das zuständige Referat im BMEL und die Landeskrisenzentren von Berlin und Brandenburg haben daher entschieden, die Maßnahmen auf unbestimmte Zeit aufrechtzuerhalten. Die Gefahr besteht, dass die WOAH bei Nichtaufrechterhaltung der Zone bis zu ihrer Entscheidung, Deutschland wieder als "nicht frei von MKS" definiert. Da dies große Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft und den weltweiten Handel hätte, muss die Sperrzone in der bestehenden Größe bis auf Widerruf aufrechterhalten werden.

Sobald die WOAH über den Antrag Deutschlands, hoffentlich positiv entschieden hat, werden wir die Betroffenen sofort über das Ergebnis informieren und die Maßnahmen ggf. aufheben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung wurde am 11. April 2025 auf unserer Internetseite https://www.barnim.de veröffentlicht.

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