Pressemitteilung -
Schülerausweise müssen beantragt werden
Um allen Barnimer Schülerinnen und Schülern rechtzeitig den Fahrausweis zustellen zu können beziehungsweise die Spezialbeförderung zu gewährleisten, wird darauf hingewiesen, dass die Neubeantragung der Schülerfahrausweise sowie der Schülerspezialbeförderung für das Schuljahr 2018/2019 schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 2. Juni 2018 beim Landkreis Barnim, Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde erfolgen sollte.
Für Schülerinnen und Schüler, die in die 1. Klasse aufgenommen werden beziehungsweise den Bildungsgang wechseln (von Klasse 6 in Klasse 7, von Klasse 10 in Klasse 11) gilt als Antragsfrist der 27. Juni 2018.
Im Falle einer späteren Antragstellung, bei unvollständig ausgefüllten Anträgen oder nicht beschrifteten Passbildern kann die rechtzeitige Bearbeitung und damit die termingerechte Bereitstellung der Schülerfahrausweise beziehungsweise die Organisation der Schülerspezialbeförderung zum Schuljahresbeginn nicht gewährleistet werden.
Die Antragsformulare sind in den Schulen oder im Internet unter www.barnim.de erhältlich. Sie können sich mit Nachfragen an das Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises Barnim wenden.
Telefon
Schülerspezialbeförderung 03334 214-1265,
Schülerfahrausweise 03334 214-1259 oder 214-1266
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Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt.
Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.