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Schuleingangsuntersuchungen im Barnim

Pressemitteilung -

Schuleingangsuntersuchungen im Barnim

Terminbuchungen ab 1. November - Anmeldung erstmals auch komplett digital möglich

Der Landkreis Barnim informiert: Im Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis 30. April 2025 finden die diesjährigen Schuleingangsuntersuchungen für alle schulpflichtigen Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Barnim statt. Termine können ab dem 1. November 2024 gebucht werden. Erstmals können Eltern die Anmeldung ab diesem Jahr auch komplett papierlos durchführen.

Neu: Digitale Annmeldung mit BundID

Ab diesem Jahr besteht für Eltern die Möglichkeit, die Anmeldung für die Schuleingangsuntersuchung inklusive der Übermittlung des Anamnesebogens komplett digital abzuwickeln. Für die Nutzung des Systems ist eine BundID erforderlich. Diese ermöglicht eine einfache und sichere Identifikation der antragstellenden Personen und gewährleistet eine schnelle Bearbeitung.

So geht's:

  1. Gehen Sie auf die Webseite https://www.barnim.de/verwaltung-politik/online-dienste-der-verwaltung.
  2. Klicken Sie auf den Link unter "Durchführung der Schuleingangsuntersuchung",
  3. Sie werden nun zum digitalen Antragsassistenten weitergeleitet.
  4. Sobald Sie einen Haken zur Kenntnisnahme des Datenschutzhinweises gesetzt haben und zweimal "Weiter" geklickt haben, gelangen Sie zur Anmeldung mittels der BundID.
  5. Füllen Sie im Anschluss an die erfolgreiche Authentifizierung den Anamnesebogen aus.
  6. Abschließend werden Sie zur Online-Terminbuchung weitergeleitet.

Wozu benötige ich eine BundID?

Für die Anmeldung zur Schuleingangsuntersuchung ist es erforderlich, einen Anamnesebogen auszufüllen. Die Anmeldung (inklusive Übermittlung der Anamneseangaben) kann nunmehr vollständig digital abgewickelt werden. Die bisherige Unterschrift wird dabei durch die Anmeldung mit der BundID ersetzt.

Um den Einstieg in das neue digitale Verfahren zu erleichtern, steht ein erklärendes YouTube-Video zur Verfügung. In dem Video wird Schritt für Schritt erläutert, wie die Registrierung und Nutzung der BundID funktioniert und wie die Anträge eingereicht werden können: BundID Erklärvideo (Bundesministerium des Innern und für Heimat/YouTube)

Alternativ kann die Terminbuchung auch weiterhin auf herkömmliche Weise vorgenommen werden. Hierzu bitte unter folgendem Link einen Termin vereinbaren und den hier hinterlegten Anamnesebogen ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zum vereinbarten Termin mitbringen: https://www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/schuleingangsuntersuchung.

Wer muss zur Schuleingangsuntersuchung und warum?

Schuleingangsuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Vorsorge. Sie tragen dazu bei, den Gesundheitszustand und die Entwicklung von Kindern zu überprüfen, bevor sie in die Schule kommen. Diese Untersuchungen haben mehrere zentrale Ziele, u.a. die Früherkennung von Gesundheitsproblemen, die Förderung der Schulfähigkeit sowie die Ermittlung von Förderbedarfen.

Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für:

  • Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr beendet haben, auch wenn ein Antrag auf Rückstellung durch die Eltern gestellt wird,
  • Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und einen entsprechenden Vermerk auf der schulärztlichen Stellungnahme haben,
  • Kinder, die vorzeitig die Schule besuchen möchten,
  • Kinder, die vom 01.10. bis 31.12. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr beenden - mit Antrag der Eltern an die Schule,
  • Kinder, die vom 01.01. bis 31.07. des Folgejahres das 6. Lebensjahr beenden - mit Antrag der Eltern an die Schule mit einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Stellungnahme zum Entwicklungsstand.

Hinweis: Kinder mit heilpädagogischer Frühförderung oder einem Integrationsstatus bekommen einen gesonderten Termin vom Gesundheitsamt zugeschickt.

Kontakt für Fragen und weitere Informationen

Bei Fragen zur Anmeldung und Durchführung der Schuleingangsuntersuchung helfen die Mitarbeitenden des Barnimer Gesundheitsamtes gerne weiter. Bitte wenden Sie sich hierfür an:

Landkreis Barnim
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Barnim
Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Tel.: 03334 214 - 1601
E-Mail: kjgd@kvbarnim.de

Robert Bachmann
Pressesprecher

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Der Landkreis Barnim ist benannt nach dem Höhenzug Barnim zwischen dem Eberswalder und dem Berliner Urstromtal. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt. Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt. Auch die Förderung von Kultur und Sport gehört zu den freiwilligen Aufgaben.

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