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Pressemitteilung -

Stichwahl zur Landratswahl am 10. Mai 2026

wahlen@panketal.deJetzt wählen gehen - jede Stimme zählt!

Am kommenden Sonntag, den 10. Mai 2026, findet die Stichwahl zur Landratswahl statt. Die Kreiswahlleitung ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die Zukunft des Landkreises aktiv mitzugestalten: "Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Nutzen Sie Ihre Stimme - jede einzelne zählt."

Die Wahllokale sind am Sonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus bieten die meisten Wahlbehörden bereits vor dem Wahltag die Möglichkeit, ihre Stimme direkt vor Ort im sogenannten Briefwahllokal abzugeben. Die jeweiligen Öffnungszeiten der Briefwahllokale können bei den zuständigen Wahlbehörden erfragt werden.

Alternativ kann weiterhin per Briefwahl abgestimmt werden - sofern die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Diese müssen bis 18:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung, Am Markt 1, 16225 Eberswalde eingegangen sein.

Häufig gestellte Fragen zur Stichwahl

In den vergangenen Tagen haben die Wahlbehörden vermehrt Anfragen erreicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Ich bin nach der Hauptwahl 16 Jahre alt geworden - darf ich an der Stichwahl teilnehmen?
Ja. Wahlberechtigt ist, wer am Tag der Stichwahl (10. Mai 2026) das 16. Lebensjahr vollendet hat und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Sie können also wählen, auch wenn Sie bei der Hauptwahl noch nicht wahlberechtigt waren. Wenden Sie sich im Zweifel vorab an Ihre zuständige Wahlbehörde.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr - kann ich trotzdem wählen?
Ja. Die Wahlbenachrichtigung ist keine Voraussetzung für die Stimmabgabe. Sie können auch ohne diese in ihrem Wahllokal, welches Sie bereits zur Hauptwahl besucht hatten, wählen. Wichtig ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch nicht erhalten - was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Wahlbehörde. Dort kann geprüft werden, ob die Unterlagen bereits versendet wurden.

Kann ich mit meinen Briefwahlunterlagen auch im Wahllokal wählen?
Ja, das ist möglich. Bringen Sie dazu bitte Ihren Wahlschein mit ins Wahllokal. Ohne Wahlschein ist eine Stimmabgabe im Wahllokal nicht möglich, wenn Briefwahl beantragt wurde.

Ihre Ansprechpartner vor Ort

Bei Fragen zur Stichwahl, zur Briefwahl oder zum Wahllokal stehen Ihnen die örtlichen Wahlbehörden zur Verfügung:

Wahlbehörde Kontakt
Gemeinde Ahrensfelde

Tel.: 030 936 900-171

E-Mail: wahlen@gemeinde-ahrensfelde.de

Stadt Bernau bei Berlin

Tel.: 03338 365-123 / 124 / 125

E-Mail: wahlbehoerde@bernau-bei-berlin.de

Stadt Eberswalde

Tel.: 03334 64-108

E-Mail: wahlbehoerde@eberswalde.de

Amt Joachimsthal (Schorfheide)

Tel.: 033361 64-615

E-Mail: wahlen@amt-joachimsthal.de

Amt Biesenthal-Barnim

Tel.: 03337 4599-61 / 44

E-Mail: wahlen@amt-biesenthal-barnim.de

Gemeinde Wandlitz

Tel.: 033397 360-420 / 421

E-Mail: wahlbehoerde@wandlitz.de

Gemeinde Panketal

Tel.: 030 94511-152 / 155

E-Mail: wahlen@panketal.de

Stadt Werneuchen

Tel.: 033398 816-18

E-Mail: wahlbehoerde@werneuchen.de

Gemeinde Schorfheide

Tel.: 03335 4534-13 / 14

E-Mail: wahlen@gemeinde-schorfheide.de

Amt Britz-Chorin-Oderberg

Tel.: 03334 457-623 / 640

E-Mail: wahlen@amt-bco.de


Jetzt teilnehmen und mitentscheiden

Die Stichwahl entscheidet darüber, wer künftig an der Spitze des Landkreises steht. Die Kreisverwaltung bittet daher alle Wahlberechtigten: Gehen Sie am Sonntag wählen oder nutzen Sie - wenn möglich - die Briefwahl. Jede Stimme trägt dazu bei, die demokratische Entscheidung auf eine breite Grundlage zu stellen.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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