Pressemitteilung -
Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Barnim sieht sich aufgrund des weiter anhaltenden warmen und trockenen Wetters zu ersten Maßnahmen gezwungen. Ab sofort ist im Landkreis die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mit Hilfe von Pumpvorrichtungen untersagt. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Barnim vom 2. August (Amtsblatt Nr.12/2019) veröffentlicht, gilt ab sofort und bis auf Widerruf.
Zur Begründung heißt es in der Verfügung: „Die bestehende Beeinträchtigung des regionalen Wasserhaushaltes durch die fehlenden Niederschläge des Jahres 2018 und die gegenwärtig anhaltend warme und trockene Wetterlage führt in den Gewässern erneut zu sehr geringen Durchflüssen beziehungsweise Wasserständen. Es hat sich eine andauernde Niedrigwassersituation eingestellt. Mit der Situation sind negativen Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers verbunden.
Insbesondere in den stehenden Gewässern sind aufgrund fehlender Zuflüsse, hohen Verdunstungsraten und fallender Grundwasserpegel kritische Wasserstände erreicht. In Verbindung mit den hohen Temperaturen führt dies zur Gefahr von erheblichen Beeinträchtigungen des ökologischen Zustandes der Gewässer. Es besteht die dringende Notwendigkeit, alle Maßnahmen zum Sparen von Wasser und zur Sicherstellung von Mindestabflüssen zu ergreifen, um die Schäden infolge der anhaltenden Trockenheit so gering wie möglich zu halten und nachteilige Gewässereigenschaften zu vermeiden.“
Die Wasserbehörde hat in diesem Zusammenhang bereits verstärkte Kontrollen entlang der Barnimer Gewässer angekündigt.
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Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.