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Eindämmungsverordnung gilt auch an den Osterfeiertagen
Die Osterfeiertage werfen ihre Schatten voraus. In den vergangenen Tagen mehren sich die Anfragen in der Barnimer Kreisverwaltung zu Ausnahmeregelungen von der Eindämmungsverordnung für das bevorstehende Osterfest. Doch für diese Feiertage, die gern für Ausflüge genutzt werden oder an denen sich viele Familien besuchen, gibt es keine Ausnahmen. „Ziel der Eindämmungsordnung ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, um so Menschenleben zu retten. An diesem Ziel müssen wir festhalten", macht Barnims Landrat Daniel Kurth unmissverständlich deutlich. Auch der Besuch der Großeltern oder die private Familienfeier seien in diesem Zusammenhang keine gute Idee. „Bleiben Sie bitte zu Hause und suchen Sie andere Möglichkeiten der Kommunikation!", wirbt Landrat Kurth weiter.
Der Kontakt mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, sollte soweit es geht reduziert werden, so ist es in der Eindämmungsverordnung beschrieben. In der Öffentlichkeit dürfen Barnimerinnen und Barnimer deshalb lediglich mit Personen des eigenen Haushaltes oder maximal einer haushaltsfremden Person unterwegs sein. Öffentliche und private Feiern sowie Ausflüge sind gänzlich untersagt.
„Mir ist bewusst, dass die Isolation und der Mangel an sozialen Kontakten auch viele negative Seiten haben. Auch ich vermisse zwanglose Treffen und Gespräche mit Freunden und Bekannten sehr", erklärt Kurth und weist Menschen, die zu sehr unter der Einsamkeit leider oder einfach mal reden wollen auf die zahlreichen telefonischen Hilfen hin, die es mittlerweile gibt.