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Erweiterte Notbetreuung ab dem 27. April
Die Notbetreuung für Kinder wird bis zum 8. Mai fortgesetzt. Der Personenkreis der Anspruchsberechtigten wird allerdings ab Montag auf Weisung des zuständigen Ministeriums auf
folgende Bereiche erweitert
- Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer in der Notfallbetreuung,
- Lehrerinnen und Lehrer für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,Medien (incl. Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
- Veterinärmedizin,
- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal
- Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen
tätig sind.
Zudem tritt die sogenannte Ein-Elternteil-Regelung in Kraft. Das heißt, Alleinerziehende und Familien, in denen nur ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet, haben Anspruch auf eine
Notbetreuung ihrer Kinder.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim wird rechtzeitig veröffentlicht.
Das Antragsformular ist auf den Internetseiten des Landkreises
www.barnim.de und covid19.barnim.de abrufbar.
Die im Landkreis Barnim bisher genehmigten Notbetreuungen gelten natürlich fort. Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich.