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Förderung des Ehrenamtes
Der Landkreis Barnim stellt auch im Jahr 2021 finanzielle Mittel zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft zur Verfügung.
Wichtige Zielsetzungen sind die uneingeschränkte und generationenübergreifende gesellschaftliche Teilhabe, Demokratieförderung und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit.
Auf Grundlage der entsprechenden Richtlinie können insgesamt bis zu 300.000 € für verschiedene Projekte bewilligt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Bürgerstiftungen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz im Landkreis Barnim. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 € je Projekt.
Yvonne Dankert, kommissarische Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Soziales, über die Ehrenamtsrichtlinie: „Der Kreistag Barnim hat sich im Dezember 2019 für die verstärkte Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft stark gemacht. Ergebnis ist die seit März vorliegende Ehrenamtsrichtlinie, mit der eine große Bandbreite an Förderung in beiden Bereichen – Zivilgesellschaft und Ehrenamt – ermöglicht wird. Wir ermutigen sehr gerne, auch für das Jahr 2021 Mittel aus der Ehrenamtsrichtlinie zu beantragen."
Das notwendige Antragsformular kann hier unter www.barnim.de heruntergeladen werden und muss ausgefüllt bis spätestens zum 31. Dezember 2020 im Landkreis vorliegen.