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Information für britische Staatsangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen
Seit dem 1. Februar ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen ändert sich während einer Übergangsphase bis Ende 2020 erst einmal nichts, im Laufe des neuen Jahres werden neue Aufenthaltsdokumente ausgestellt.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat auch Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht britischer Staatsangehörige und deren Familienangehöriger in Deutschland.
Welche Auswirkungen hat der Brexit auf britische Staats-angehörige im Landkreis Barnim?
Zu Aufenthaltsrechten ist im Austrittsabkommen folgendes geregelt:
Bis zum 31. Dezember 2020, dem Ende des Übergangs-zeitraums, wird hinsichtlich der Aufenthaltsrechte so getan, als wäre das Vereinigte Königreich noch ein EU-Mitgliedstaat. An den Aufenthaltsrechten von Briten und Britinnen und ihren Familienangehörigen und am Recht, in Deutschland zu arbeiten, ändert sich währenddessen also nichts.
Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt. Die Rechte werden also "eingefroren".
Bis zum 30. Juni 2021 müssen Britinnen und Briten, die am 31. Dezember 2020 im Landkreis Barnim wohnen und weiterhin hier wohnen bleiben, ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde des Landkreises anzeigen, um dann das neue Aufenthaltsdokument erhalten zu können.
Sie haben die Möglichkeit, die Anzeige elektronisch oder schriftlich
- als E-Mail an auslaenderbehoerde@kvbarnim.de,
- per Fax an 03334 214 2406 oder
- per Post an den Landkreis Barnim, Ausländerbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde
zu senden. Die Anzeige muss Angaben zur Person, so dass die Person hinreichend identifizierbar ist, sowie den Anlass der Meldung beinhalten.
Anzeigen sind bis zum 30. Juni 2021 einzureichen.
Bei Fragen können sich die Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs gerne an die Ausländerbehörde des Landkreises Barnim oder die zuständige Auslandsvertretung wenden.