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Foto: LK Barnim/Marcel Kerlikofsky
Foto: LK Barnim/Marcel Kerlikofsky

News -

Unfalllage an der Bernauer Jahnstraße entwickelt sich positiv

Am Unfallschwerpunkt Jahnstraße gehen die Unfallzahlen deutlich zurück, nach dem dort ein Grünpfeil abmontiert wurde. Das ist das Ergebnis einer Auswertung der Barnimer Verkehrsunfallkommission, die sich für die Demontage des Pfeils eingesetzt hatte. „Neben den Auffahrunfällen hatten wir Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern zu registrieren. Die Fahrerinnen und Fahrer haben beim Anfahren nicht auf die Grünphasen der Fußgänger- und Radfahrerampel geachtet und es kam zum Unfall“, nennt Marcel Kerlikofsky, Leiter der Verkehrsunfallkommission, die Gründe für das Vorgehen. „Die Zahlen zeigen nun, dass wir mit unserer Entscheidung auf dem richtigen Weg sind.“

Der Knotenpunkt Mühlenstraße/Jahnstraße/Lohmühlenstraße (L 30/L200) ist bereits seit 2014 als Unfallhäufungsstelle (UHS) in Bearbeitung. Die Unfalllage ist vielfältig und weist wiederkehrend Unfälle im Längsverkehr (Auffahrunfälle), beim Einfahren in den Kreuzungsbereich und beim Abbiegen auf. Dem vorhandenen Grünpfeil an der Jahnstraße kam dabei eine zentrale Bedeutung zu.

„Wer zu bestimmten Zeit dort im Stau steht, der wird unsere Entscheidung nicht nachvollziehen können. Doch hier geht es um die Sicherung des Schulwegs. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um die Unfallsituationen zu entschärfen oder zumindest die Unfallschwere zu reduzieren“, verdeutlicht Kerlikofsky. „Aktuell bin ich mit der Entwicklung zufrieden. Die Verkehrsteilnehmer hatten die veränderte Verkehrsführung schnell akzeptiert und bisher haben wir auf der Abbiegespur Jahnstraße/Mühlenstraßen keinen Verkehrsunfall zu registrieren.“

Vor der Demontage gab es an dem Unfallschwerpunkt fast 15 Unfälle pro Jahr.

Die Entfernung ist vorerst für einen Zeitraum von 14 Monaten vorgesehen und läuft noch bis zum April 2020.

Für Kreuzungen mit Grünpfeil ist das Unfallgeschehen regelmäßig auszuwerten. Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist dieser zu entfernen. Eine Unfallhäufung liegt in der Regel bereits vor, wenn in einem Zeitraum von 3 Jahren zwei oder mehr Unfälle mit Personenschaden, drei Unfälle mit schwerwiegendem oder fünf Unfälle mit geringfügigem Verkehrsverstoß geschehen sind.

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