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Foto: pixabay.com
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Was müssen Reiserückkehrende beachten?

Es sind Ferien und es ist Urlaubszeit. In diesen Tagen und Wochen kommen viele Bürgerinnen und Bürger aus ihrem wohlverdienten Urlaub zurück. In Zeiten der Corona-Pandemie sind jedoch einige Dinge für Reiserückkehrende zu beachten.

Nach der aktuell gültigen „Quarantäneregelung des Landes Brandenburg für Ein- und Rückreisende" unterliegen diese der Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne, sofern sie aus einem Risikoland einreisen. In dieser Zeit dürfen sie weder die Wohnung verlassen noch Besuch von Personen empfangen, die nicht zum Hausstand gehören. Über die Risikoländer informiert das Robert-Koch-Institut auf seinem Internetauftritt.

Die Reiserückkehrer aus Risikoländern sind laut Verordnung verpflichtet, sich nach Ankunft in Deutschland auf direktem Weg in ihre Unterkunft zu begeben und sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden.

Für eine mögliche Befreiung von der Quarantäne wird ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache benötigt, das bestätigt, dass aktuell keine COVID-19-Symptome vorliegen und ein Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein. Nicht alle ausländischen Tests werden anerkannt. Auch hierfür gibt es auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes eine Länderliste. Zeugnis und Test müssen privat finanziert werden.

„Gerade in diesem herausfordernden Jahr freuen sich viele Barnimerinnen und Barnimer besonders auf die Urlaubszeit. Um die Infektionszahlen weiterhin so niedrig zu halten und damit einen zweiten lockdown zu verhindern, appelliere ich an die Rückkehrenden aus Risikoländern, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden und mit diesem verantwortungsvollen Handeln ein erneutes Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern", richtet sich Landrat Kurth an die Barnimerinnen und Barnimer und dankt gleichzeitig denjenigen, die dieser Pflicht bereits nachgekommen sind.

Weitergehende Informationen:

Die Auflistung der aktuellen Risikogebiete findet sich auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html?nn=13490888

Molekularbiologische Tests (PCR-Teste) werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union akzeptiert sowie aus Staaten, die unter folgendem Link geführt werden:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html

Die Hotline des Landkreises Barnim steht für weiterführende Fragen der Reiserückkehrer zur Verfügung. Sie ist von Montag bis Donnerstag (7.00-16.00 Uhr) und am Freitag (7.00-13.00 Uhr) erreichbar.

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Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

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