Pressemitteilung -
Ab 1. Mai nur noch digitale Ausweisfotos
Änderung im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen tritt in Kraft - Ausländerbehörde bietet digitale Lichtbildaufnahmen vor Ort an
Auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Durch die medienbruchfreie Übermittlung der Lichtbilder soll zukünftig eine Manipulation ausgeschlossen werden. In der Ausländerbehörde des Landkreises Barnim dürfen daher ab dem 1. Mai 2025 alle Versionen des Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis), des Reiseausweises (für Ausländer, Staatenlose und Flüchtlinge) sowie des vorläufigen Reiseausweises ausschließlich mit digitalen Lichtbildern ausgestellt werden.
Für die Erstellung des Lichtbildes sieht das Passgesetz ab dem 1. Mai 2025 grundsätzlich zwei Varianten vor:
Zum einen kann das Lichtbild durch einen Dienstleister elektronisch angefertigt und anschließend von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Ausländerbehörde übermittelt werden. Hierzu müssen sich private Dienstleister (z. B. Fotografinnen und Fotografen) bei einem privaten Cloud-Betreiber selbst registrieren. Die Antragstellenden erhalten nach Anfertigung des Lichtbildes einen Data-Matrix-Code, welcher in der Ausländerbehörde mittels Barcodescanner eingelesen wird und so einen Abruf des Lichtbildes aus der Cloud ermöglicht.
Weiterhin kann das Lichtbild auch durch die Ausländerbehörde elektronisch angefertigt werden, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt. Es steht den Ausländer- und Passbehörden daher grundsätzlich frei, die Möglichkeit der Lichtbildanfertigung anzubieten. Für die Anfertigung eines Lichtbildes in der Behörde ist pro Lichtbild eine Gebühr von sechs Euro zu erheben. Eine Gebührenbefreiung z. B. bei Bezug von Sozialleistungen ist rechtlich nicht vorgesehen.
Die Ausländerbehörde des Landkreises Barnim hat sich unter Serviceaspekten bzw. aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit dazu entschieden, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, eine Lichtbildanfertigung in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde zu ermöglichen. Umgesetzt werden soll dies mit zwei Aufnahmesystemen der Bundesdruckerei GmbH sowie mithilfe von Digitalkameras. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat oder in der Ausländerbehörde.
Robert Bachmann
Pressesprecher