Pressemitteilung -
Ausbruch der Geflügelpest und der Newcastle Krankheit im Land Brandenburg
Landkreis appelliert an Geflügelhalter: Biosicherheitsmaßnahmen auf hohem Niveau aufrechterhalten
Der Landkreis Barnim teilt mit, dass die Tierseuchenlage hinsichtlich der Geflügelpest AIV H5N1 unverändert angespannt bleibt. Im Land Brandenburg sind derzeit vier Sperrzonen mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Hunderte Geflügelhalter sind von den Sperrmaßnahmen betroffen. Allein im Februar dieses Jahres wurden über 40 Wildvogelfunde positiv auf das Geflügelpestvirus H5N1 getestet. Darunter auch drei Wildvögel aus dem Landkreis Barnim. In den Landkreisen Märkisch-Oderland und Ostprignitz-Ruppin waren darüber hinaus Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen zu verzeichnen. 20.000 Enten und 13.500 Puten mussten dort vorsorglich getötet werden.
Der jährliche Vogelzug ist in vollem Gange. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass das Virus nicht mehr saisonal verschwindet, sondern sich über das ganze Jahr hinweg in der Umwelt hält. Immer wieder sind in den letzten Jahren außerhalb der Vogelzugzeiten, bspw. in den Brutkolonien an den Küstenregionen Deutschlands, aber auch im Inland, Wildvogelausbrüche gemeldet worden. Das Veterinäramt des Landkreises Barnim nimmt alle Meldungen zu toten Wildvögeln entgegen und entscheidet auf der Grundlage einer Risikobewertung, bspw. nach Vogelart und Fundsituation, über die Beprobung und/oder Entsorgung. Zurzeit ist aufgrund der vergleichsweise geringen Todfundzahlen und der derzeitig günstigen Wetterlage eine erneute Anordnung der Stallpflicht noch nicht notwendig.
Dennoch appelliert der Landkreis Barnim an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen unverändert hoch aufrechtzuerhalten und unklare Todesfälle unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.
Hinzu kommt, dass erstmalig seit 1996 bei einem Nutzgeflügelbestand in Brandenburg das Virus der Newcastle Disease, der Atypischen Geflügelpest, nachgewiesen wurde. Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.
In Deutschland besteht für Hühner und Truthühner, auch in Hobbyhaltungen, eine Impfpflicht gegen die Newcastle Krankheit. Alle Halterinnen und Halter der genannten Geflügelarten werden aufgefordert, die rechtliche Impfpflicht einzuhalten und ggf. die Impfung durch ihren Hoftierarzt aktualisieren zu lassen. Das Veterinäramt wird aus gegebenem Anlass die Einhaltung der Impfpflicht verstärkt kontrollieren. Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Bußgeld geahndet werden.
Robert Bachmann
Pressesprecher