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Ausbruchsgeschehen in Barnimer Senioren-Residenz

Pressemitteilung -

Ausbruchsgeschehen in Barnimer Senioren-Residenz

Landrat appelliert an ethische Selbstverpflichtung zur Impfung in bestimmten Berufsgruppen

In der Senioren-Residenz „Haus am Werbellinsee“ in der Gemeinde Schorfheide ist es zu einem größeren Ausbruchsgeschehen gekommen. Nach derzeitigem Stand registriert das Barnimer Gesundheitsamt insgesamt 59 Personen in der Einrichtung, 44 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Zur traurigen Bilanz gehören mittlerweile 11 Sterbefälle im Zusammenhang mit Covid19 in der Einrichtung.

„Dieses Ausbruchsgeschehen führt uns mit Nachdruck vor Augen, dass wir uns trotz aller Lockerungen mitten in der vierten Welle befinden“, erklärt Daniel Kurth, Landrat des Landkreises Barnim. „Trotz der großen Anstrengungen, die wir in den zurückliegenden Monaten gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten unternommen haben, ist es bislang nicht gelungen, die für eine Herdenimmunität erforderliche Impfquote zu erreichen. Es bleibt daher weiterhin dringend geboten, das Thema Impfen konsequent weiterzuverfolgen. Ich lade jede und jeden, der dies bislang noch nicht getan hat, dazu ein, unsere nach wie vor bestehenden Impfangebote anzunehmen. Jeder Impfung zählt und hilft dabei, die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus zu minimieren, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und Infektionsketten zu durchbrechen.“

„Der Ursprung des Ausbruchsgeschehens lässt sich nur schwer rekonstruieren. Im Zuge der Untersuchungen wurde jedoch deutlich, dass die Impfquote unter den Beschäftigten der Einrichtung vergleichsweise gering ausfällt“, sagt Heike Zander, Leiterin des Barnimer Gesundheitsamtes. „Gerade für Einrichtungen der medizinischen Pflege ist das ein erheblicher Risikofaktor.“

„Ich bin der Überzeugung, dass es für bestimmte Berufsgruppen eine Frage des Berufsethos sein sollte, sich und ihr Umfeld mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen“, betont Landrat Kurth. „Überall dort, wo der Umgang mit größeren Menschengruppen zum Arbeitsalltag gehört und insbesondere dort, wo es sich um vulnerable Personengruppen handelt, sollte die Impfung zur persönlichen Selbstverpflichtung gehören. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die bislang geltende Wahlfreiheit beim Thema Impfen nicht die erhoffte Wirkung hat. Hier ist jetzt der Gesetzgeber gefragt, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden. Wenn nicht in Form einer Impfpflicht für die entsprechenden Berufsgruppen, dann doch zumindest mit der Verpflichtung zu täglichen Testungen.“

Robert Bachmann
Pressesprecher

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