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Foto: Oliver Köhler
Foto: Oliver Köhler

Pressemitteilung -

Barnim-Stipendium wird ausgeschrieben

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis können sich bis 7. September bewerben

Barnimer Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II haben noch bis zum 7. September 2018 Zeit, ihre Bewerbungen für das Barnim Stipendium I und II 2018/2019 über die entsprechende Schule im Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt des Landkreises Barnim einzureichen.

Das Barnim Stipendium I ist ein Leistungsstipendium für außergewöhnliche hervorragende schulische Leistungen mit Schwerpunkt im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich.
Das Barnim Stipendium II ist ebenfalls ein Leistungsstipendium. Dieses würdigt außergewöhnliche hervorragende schulische Leistungen mit Schwerpunkt im sprachlich-künstlerisch-musisch-gesellschaftlichen Bereich.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom
25. September 2013 wird das Barnim Stipendium I und das Barnim Stipendium II nach folgendem Verfahren vergeben:

Die Bewerber sind Schülerinnen und Schüler mit einer Wohnung im Landkreis Barnim, sie besuchen bzw. besuchten eine Schule im Landkreis Barnim oder eine anerkannte Spezialschule außerhalb des Landkreises Barnim.

Anerkannt werden die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in den Gymnasien, den Gymnasialen Oberstufen und den Oberstufenzentren.

Mit dem Bewerbungsbogen sind alle wertungsrelevanten Unterlagen, unter anderem eine Kopie des Schuljahresendzeugnisses und Kopien von Teilnahmebescheinigungen mit Platzierung an besuchten Olympiaden des vorangegangenen Schuljahres einzureichen.

Die Entscheidung zur Vergabe wird durch die Abgeordneten des Kreistages getroffen.

Zu den Kriterien der Bewertung werden einerseits Unterrichtsleistungen in den relevanten Fächern sowie besondere außerschulische Leistungen zugrunde gelegt.

Der Bewerbungsbogen für das Barnim Stipendium I und das Barnim Stipendium II ist im Internet unter der Seite des Landkreises Barnim www.barnim.de erhältlich.

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Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt.

Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.

Kontakt

Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

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Der Landkreis Barnim ist benannt nach dem Höhenzug Barnim zwischen dem Eberswalder und dem Berliner Urstromtal. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt. Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt. Auch die Förderung von Kultur und Sport gehört zu den freiwilligen Aufgaben.

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