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Andrea Wagner-Pinggéra (v.l.), theolgische Geschäftsführerin, Sozialdezernentin Yvonne Dankert, Geschäftsführer Martin Wulff und Robert Steffin, zuständig für die Kostenprüfung im Sozialdezernat, Foto: LK Barnim/Oliver Köhler
Andrea Wagner-Pinggéra (v.l.), theolgische Geschäftsführerin, Sozialdezernentin Yvonne Dankert, Geschäftsführer Martin Wulff und Robert Steffin, zuständig für die Kostenprüfung im Sozialdezernat, Foto: LK Barnim/Oliver Köhler

Pressemitteilung -

Bundesteilhabegesetz wird weiter umgesetzt

Der Landkreis Barnim und die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal haben eine neue Zielvereinbarung geschlossen. Es ist die achte ihrer Art seit 2007. Ein Schwerpunkt der Arbeit in den kommenden beiden Jahren soll in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sein. „Wir wollen die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre fortsetzen und mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz weiterentwickeln“, erklärt Barnims Sozialdezernentin Yvonne Dankert den Hintergrund der Vereinbarung. „Die neue Vereinbarung sieht vor, dass Inklusion zukünftig mit sehr konkreten Ideen und Projekten gefüllt wird“, sagt Martin Wulff, Geschäftsführer der Hoffnungsthaler Stiftung Lobetal.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Möglichkeiten von unterstützter Kommunikation, umfassende Assistenz oder stellvertretende Bedarfsdarstellung durch fachlich versierte Personen gesichert werden. In einem neuen Wohnprojekt werden zudem zukünftig Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam leben können. Für jüngere Menschen, deren Bedarfe sich erheblich von den Bedarfen anderer Menschen mit Behinderungen unterscheiden, soll ein individuelles Leistungsangebot entstehen.

Menschen mit einem sehr hohen Unterstützungsbedarf sollen weiter in der eigenen Häuslichkeit leben und nicht in besondere Wohnprojekte umziehen müssen. Dafür werden in den jeweiligen Sozialräumen des Landkreises Angebote zur besseren Vernetzung entstehen.

Ein Teil der geplanten und der bereits installierten Projekte ist einzigartig im Land Brandenburg. Seit der ersten Vereinbarung im Jahr 2007 ist es so – trotz generell gestiegener Hilfebedarfe – gelungen, mehr als viermal mehr Menschen in der eigenen Häuslichkeit zu betreuen. Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen konnten dabei nicht nur erhalten, sondern auch ständig verbessert werden.

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Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt.

Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.

Kontakt

Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

Wir gestalten Zukunft

Der Landkreis Barnim ist benannt nach dem Höhenzug Barnim zwischen dem Eberswalder und dem Berliner Urstromtal. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt. Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt. Auch die Förderung von Kultur und Sport gehört zu den freiwilligen Aufgaben.

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Deutschland