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Foto: pixelbay
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Pressemitteilung -

Letzter Aufruf: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

44 Barnimerinnen und Barnimer werden benötigt/Frist verlängert

Letzter Aufruf: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Verwaltungsgericht gesucht
44 Barnimerinnen und Barnimer werden benötigt
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) sucht für eine Amtszeit von fünf Jahren ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Barnim. Das sind Personen, die zeitlich befristet neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern die Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung sicherstellen und in den Einzelverfahren bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung ihre außerrechtlichen Kenntnisse, Lebenserfahrungen und Überlegungen einbringen.

Bislang haben sich aus dem Barnim noch nicht genug Interessierte gefunden. Gesucht werden insgesamt 44 Personen.

Deutsche Staatsbürger, die im Landkreis Barnim wohnen und ihr 25. Lebensjahr vollendet haben, können sich für diesen Posten bewerben.

Personen,

  • die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen,
  • die in Vermögensverfall geraten sind,
  • die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben,
  • die als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR hauptamtlich oder inoffiziell tätig waren (dem sind Personen nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellt),
  • Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlamentes, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Berufsrichterinnen und Berufsrichter,
  • Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst,
  • Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen,

sind vom Amt ausgeschlossen oder können oder sollen nicht berufen werden.

Welche weiteren Anforderungen werden gestellt?

Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der Vielzahl der Sitzungen in einem Jahr und der anstrengenden mündlichen Verhandlungen, die manchmal über vier und mehr Stunden gehen können – eine stabile Gesundheit.

Bewerberinnen und Bewerber müssen davon ausgehen, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter in einem Jahr zu zwölf ordentlichen Sitzungen herangezogen werden.

Erhalte ich eine Entschädigung?

Ehrenamt bedeutet, dass die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt wird. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten aber eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz.

Wie können Sie sich bewerben?

Füllen Sie das

  • Formblatt Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagliste und die
  • Erklärung aus und senden Sie diese Unterlagen bis zum 29. Juni 2018 an den

Landkreis Barnim
Rechtsamt
Bernd Drope
Postfach 100446
16204 Eberswalde.

Sie haben noch Fragen?

Bei Fragen zu den Bewerbungen steht Ihnen Bernd Drope unter der Telefonnummer 03334 214-1868 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wie geht es nach Ihrer Bewerbung weiter?

Die Liste mit den Bewerbungen wird von den Gremien des Kreistages geprüft. Durch die Mitglieder des Kreistages erfolgt dann die Zusammenstellung der Vorschlagsliste, die schließlich dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) vorgelegt wird. Sie erhalten dann eine Mitteilung, ob es mit Ihrer Bewerbung geklappt hat.

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Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt.

Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.

Kontakt

Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

Wir gestalten Zukunft

Der Landkreis Barnim ist benannt nach dem Höhenzug Barnim zwischen dem Eberswalder und dem Berliner Urstromtal. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt. Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt. Auch die Förderung von Kultur und Sport gehört zu den freiwilligen Aufgaben.

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