Pressemitteilung -
Ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter gesucht
Bewerbungen noch bis 24. April 2023 möglich
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) sucht für die Amtszeit vom 27. November 2023 bis 26. November 2028 ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter. Das sind Personen, die zeitlich befristet neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern die Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung sichterstellen und in den Einzelverfahren bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung ihre außerrechtlichen Kenntnisse und Lebenserfahrungen einbringen. Gesucht werden aus dem Landkreis Barnim voraussichtlich 44 Personen.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, wohnen im Landkreis Barnim und haben das 25. Lebensjahr vollendet? Dann bewerben Sie sich!
Personen,
- die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
- gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen,
- die in Vermögensverfall geraten sind,
- die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben,
- die als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR hauptamtlich oder inoffiziell tätig waren (dem sind Personen nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellt),
- Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlamentes, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Berufsrichterinnen und Berufsrichter,
- Beamtinnen und Beamte, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst,
- Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit,
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen,
sind vom Amts wegen ausgeschlossen oder können oder sollen nicht berufen werden.
Welche weiteren Anforderungen werden an Sie gestellt?
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der Vielzahl der Sitzungen in einem Jahr und der anstrengenden mündlichen Verhandlungen, die manchmal über vier und mehr Stunden gehen können – eine stabile Gesundheit.
Bewerberinnen und Bewerber müssen davon ausgehen, dass ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter in einem Jahr zu zwölf ordentlichen Sitzungen herangezogen werden.
Erhalte ich eine Entschädigung?
Ehrenamt bedeutet, dass die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt wird. Die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter erhalten aber eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Wie können Sie sich bewerben?
Füllen Sie die Formblätter aus:
- Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder),
- Erklärung entsprechend § 44a Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG)
Die beiden Formblätter können Sie herunterladen. Die beiden ausgefüllten Formblätter schicken Sie bitte schnellstmöglich an den
Landkreis Barnim
Rechtsamt, z. Hd. Frau Katja Neiser
Am Markt 1
16225 Eberswalde.
Bewerbungsschluss: 24. April 2023
Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zu den Bewerbungen und zu den ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richtern steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Katja Neiser unter der Telefonnummer 03334/214-1868 zur Verfügung.
Wie geht es nach Ihrer Bewerbung weiter?
Die eingehenden Bewerbungen werden von der Kreisverwaltung geprüft, insbesondere wegen der Ausschlussgründe nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), der Hinderungsgründe (§ 22 VwGO) und des Ablehnungsrechtes (§ 23 VwGO). Im Übrigen erfolgt dann durch die Mitglieder des Kreistages voraussichtlich auf der Sitzung des Kreistages am 21. Juni 2023 die Zusammenstellung der Vorschlagsliste, die schließlich dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) vorgelegt wird. Sie erhalten dann eine Mitteilung, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt wurde oder nicht.
Robert Bachmann
Pressesprecher