Pressemitteilung -
Förderung des Ehrenamtes
Landkreis stellt Mittel auch 2022 zur Verfügung
Der Landkreis Barnim stellt auch im Jahr 2022 finanzielle Mittel zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft zur Verfügung. Der Kreistag Barnim hat in seiner Sitzung am 1. Dezember einer Verlängerung der überarbeiteten Richtlinie zugestimmt. Wichtige Zielsetzungen sind die uneingeschränkte und generationenübergreifende gesellschaftliche Teilhabe, Demokratieförderung und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit.
Auf Grundlage der Richtlinie können insgesamt bis zu 300.000 € für verschiedene Projekte bewilligt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Bürgerstiftungen und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz und Wirkungsbereich im Landkreis Barnim. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 € für investive Projekte. Der Landkreis kann hier bis zu 90 % der Aufwendungen übernehmen. Alle anderen Projekte können mit bis zu 10.000 € durch eine Vollfinanzierung gefördert werden.
Yvonne Dankert, kommissarische Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Soziales: „Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie hat der Kreistag mit der verlängerten Richtlinie ein deutliches Zeichen für die Stärkung des Ehrenamtes gesetzt. Wir hoffen darauf, dass auch im Jahr 2022 wieder zahlreiche geeignete Projekte gefördert werden können.“
Die zuständige Sachbearbeiterin Frau Stübner steht für Rückfragen unter der Telefonnummer 03334/214 1304 oder per E-Mail an finanzen.d2@kvbarnim.de zur Verfügung.
Das notwendige Antragsformular kann auf www.barnim.de heruntergeladen werden und muss bis spätestens zum 31. Dezember 2021 beim Landkreis vorliegen:
Robert Bachmann
Pressesprecher