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Fußgängerüberweg an den Schäferpfühlen in Ladeburg

Pressemitteilung -

Fußgängerüberweg an den Schäferpfühlen in Ladeburg

Straßenverkehrsbehörde und Stadt Bernau ergreifen Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit

Die Barnimer Straßenverkehrsbehörde ordnet im Einvernehmen mit der Stadt Bernau und der Polizei umfassende Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit im Bernauer Ortsteil Ladeburg an. Neben der Errichtung eines Fußgängerüberweges sind die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots und die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorgesehen.

„Es geht uns um den präventiven Schutz der Schulkinder. Da freut es mich, dass die Beteiligten den Empfehlungen der Straßenverkehrsbehörde gefolgt sind“, zeigt sich Marcel Kerlikofsky, Leiter der Barnimer Straßenverkehrsbehörde, erfreut.

Die Verkehrsbehörde des Landkreises hatte noch im September einen Antrag zur Errichtung zweier Fußgängerüberwege an den Schäferpfühlen versagen müssen. Diese Versagung sorgte beim Ortsbeirat von Ladeburg für Verwirrung. Der Ortsbeirat wollte deshalb mit mehreren Einzelanträgen eine verkehrsrechtliche Anordnung erwirken. „Der Aufruf hat mich überrascht. Meine Straßenverkehrsbehörde versteht sich als Dienstleister für die Kommunen und so war mir sehr daran gelegen, zeitnah mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen. Schließlich hat sich meine Behörde nicht gegen den Fußgängerüberweg ausgesprochen. Es wurden schlichtweg gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt“, berichtet Kerlikofsky.

Für die Errichtung eines Fußgängerüberweges müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die Verkehrsmengen in den Spitzenstunden entscheidend. Darüber hinaus müssen die Sichtbeziehungen auf den Aufstellbereich sichergestellt sein. „Die parkenden Fahrzeuge sind in diesem Bereich für eine sichere Querung nicht förderlich. Die Sicht auf den Querungsbereich ist eingeschränkt und es kommt zu riskanten Beschleunigungen. Deshalb hat meine Behörde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und ein Parkverbot angeregt. Dies dient zur Sicherung des Schulweges und führt zur gewünschten Verkehrsberuhigung“, erläutert Kerlikofsky.

Nach einem Ortstermin im November und einem weiteren Abstimmungstermin im Januar waren sich alle Beteiligten einig. Neben der Notwendigkeit zur Errichtung eines Fußgängerüberweges soll es eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h geben. Der Schulweg ist zudem in den aktuellen Schulwegplan aufzunehmen. Kritisch ist jedoch der Aufstellbereich für die Schulkinder. Der Fußgängerüberweg soll nach Möglichkeit in einem Ausfahrtsbereich errichtet werden. Das wäre für die Akzeptanz und in der Führung der Schulkinder der ideale Standort. Doch gleichzeitig könnte es bei der Ein- und Ausfahrt oder durch ein mögliches Abkürzen zu kritischen Situationen kommen. Auch auf den Vorschlag der Vertreter des Ortsbeirates prüft die Stadt Bernau die temporäre Schließung der Zufahrt. Die Wohnhäuser wären noch über eine zweite Zufahrt zu erreichen.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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