Pressemitteilung -
In Ahrensfelde ist nur noch Tempo 30 zulässig
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim hat die Zeiten für die Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt Ahrensfelde auf der Bundesstraße 158 ausgeweitet. Der Grund dafür ist eine nochmalige Prüfung der Verkehrszahlen, die nun auch tagsüber eine Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzwerte ergab. „Der Schutz der Anwohner der Dorfstraße vor Straßenverkehrslärm wird so deutlich ausgeweitet“, erklärt Marcel Kerlikofsky, Leiter der Barnimer Straßenverkehrsbehörde.
Beantragt wurde die Verkehrsberuhigung durch die Gemeinde Ahrensfelde, die im Jahr 2017 die zweite Stufe ihres Lärmaktionsplans aufstellen ließ. Dieser hat Lärmbeeinträchtigungen durch Straßenverkehrslärm auf mehreren Straßen im Gemeindegebiet hervorgehoben. Zur straßenverkehrsbehördlichen Einschätzung wurde durch den Landesbetrieb Straßenwesen eine schalltechnische Untersuchung veranlasst, die im Wesentlichen ähnliche Ergebnisse lieferte wie der Lärmaktionsplan der Gemeinde. Das verkehrsbehördliche Einschreiten wurde wegen der errechneten Straßenverkehrslärmwerte zwingend erforderlich. Bereits Anfang des Jahres war deshalb die Geschwindigkeit für die Ahrensfelder Dorfstraße reduziert worden, allerdings zunächst begrenzt auf die Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr. Diese zeitliche Einschränkung wurde nun aufgehoben.
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