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Pressemitteilung -

Korrektur: Katastrophenschutzübung im Barnim

Einsatzkräfte proben den Ernstfall - Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf verstärkten Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn einstellen

+++ Korrektur: In der ursprünglichen Presseinformation war ein falsches Datum angegeben. Die Übung findet am heutigen Samstag, den 12. Oktober statt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen +++

Der Landkreis Barnim informiert: Am Samstag, den 12. Oktober 2024, findet im Großraum Biesenthal eine groß angelegte Übung für verschiedene Einheiten im Rahmen des Katastrophenschutzes statt. Um eine realistische Übungslage zu gewährleisten, werden die Fahrzeuge der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte, z.T. unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten sowie z.T. in geschlossenen Verbänden, zwischen dem Übungsort sowie den beteiligten Krankenhäusern in Eberswalde und Bernau fahren. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden um Verständnis gebeten, dass es am Samstag etwa zwischen 9:00 und 15:00 Uhr verstärkt zum Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn kommen wird. Bürgerinnen und Bürger im betroffenen Gebiet werden am Samstagvormittag durch die Integrierte Regionalleitstelle NordOst über die vorhandenen Warn-Apps (NINA, KATWARN etc.) über das Übungsgeschehen informiert.

Hinweis: Gem. § 35 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung sind unter anderem Fahrzeugführende des Katastrophenschutzes von der Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist (Nutzung von Sonder- und Wegerechten). Das betrifft u.a. das Einhalten von Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Pflicht zum Anhalten an roten Ampeln. Für alle übrigen Verkehrsteilnehmenden gilt: Ruhe bewahren, Ausschau halten und Platz schaffen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle am Verkehr Beteiligten für freie Bahn sorgen müssen, wenn Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn angefahren kommen. D.h. Platz schaffen, ABER Achtung: Anders, als in Fahrschulen im Osten des Landes noch vor der Wiedervereinigung vielfach vermittelt wurde, gilt keine generelle Pflicht zum abrupten Abbremsen und Anhalten bei Wahrnehmung einer Blaulichtfahrt. Hierbei besteht die Gefahr, dass von hinten kommende Verkehrsteilnehmende nicht mehr rechtzeitig anhalten können. Sollte dies zur Gewährleistung des Verkehrsflusses im Rahmen einer Blaulichtfahrt erforderlich sein, ist es den übrigen Verkehrsteilnehmenden im Zweifelsfall gestattet, eine rote Ampel zu überqueren, um einen Einsatzfahrzeug Platz zu machen.

Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Bei Fahrten im geschlossenen Verband sollte mindestens das erste Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden. Bei geschlossenen Verbänden ist besonders darauf zu achten, dass sie geschlossen bleiben. Bei Verbänden von Kraftfahrzeugen auch darauf, dass alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnliche wirksame Hinweise auf ihre Verbandszugehörigkeit führen.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

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