Pressemitteilung -
Kreistag bestimmt neuen Landrat
Zwei Sitzungen zur Kandidatenwahl vorgesehen
Der neue Landrat für den Landkreis Barnim muss wegen der zu geringen Wahlbeteiligung in zwei Direktwahlgängen nun vom Barnimer Kreistag bestimmt werden. Dazu hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einen Zeitplan auf den Weg gebracht. Demnach können sich Kandidaten noch bis 7. Juni bewerben. Am 8. Juni wird Professor Alfred Schultz, der Vorsitzende des Barnimer Kreistages, die eingegangenen Unterlagen öffnen und prüfen, ob die formalen Ausschreibungskriterien erfüllt sind.
In der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 13. Juni haben dann alle Bewerberinnen und Bewerber die Gelegenheit, sich vorstellen. Direkt im Anschluss wird die Bewerberliste geschlossen. Dass heißt, ab diesem Moment stehen die potentiell möglichen Wahlvorschläge zur Wahl der Landrätin/des Landrates fest.
Die eigentliche Wahl durch den Kreistag wird am 4. Juli 2018 in einer Sondersitzung des Kreistages vollzogen. In dieser Sitzung haben dann die Fraktionen des Kreistages, aber auch jedes einzelne Kreistagsmitglied, die Gelegenheit, aus der Liste der zur Wahl zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber Wahlvorschläge zu unterbreiten. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber werden sodann in den Stimmzettel aufgenommen.
Die Wahl im Kreistag erfolgt geheim. Sollte im ersten Wahlgang keiner der vorgeschlagenen Kandidaten die absolute Mehrheit – also mindestens 29 Stimmen – auf sich vereinen, findet ein zweiter Wahlgang statt, und zwar zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen.
Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die (einfache) Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.
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Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.