Direkt zum Inhalt springen
Foto: pixabay.com
Foto: pixabay.com

Pressemitteilung -

Landkreis stundet Kosten für Tagespflege im Barnim und Kinderbetreuung in Berlin

Die Schließung der Kindertagesbetreuungsangebote im gesamten Bundesgebiet hat auch Auswirkungen auf das Leben vieler Barnimer Familien. Diese sind vielerorts auf eine private Betreuung angewiesen, oder sie verzichten auf ihr Arbeitsentgelt. Seit Mittwoch ist laut Allgemeinverfügung nun auch die Betreuung von Kindern bei einer Tagesmutter untersagt. „Der Kreisverwaltung ist bewusst, dass dadurch zum Teil starke existenzielle Einschränkungen bei den Eltern auftreten können“, sagt Barnims Sozialdezernentin Yvonne Dankert. Zudem sei noch nicht absehbar, wann die Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote wieder erfolgen könne. „Nach heutigem Kenntnisstand kann die Dauer der Schließung auch nach dem 19. April 2020 weiter Bestand haben“, so die Dezernentin weiter.

Nach Aussage des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wird derzeit an einer landesweiten Regelung zum Erlass der Kitabeiträge gearbeitet. Bis zur rechtlichen Klärung, ob das Land für die Kommunen und Eltern eine finanzielle Entlastung schaffen kann, wird der Landkreis Barnim die Elternbeiträge für Kinder in Tagespflege im Landkreis sowie für die Kinderbetreuung im Land Berlin für die Dauer der angeordneten Schließzeit vorläufig aussetzen. Dazu wird die Fälligkeit der Kostenbeiträge für die Monate April und Mai 2020 auf den 15. Mai 2020 für beide Monate festgelegt. Bis dahin soll es eine landeseinheitliche Regelung geben.

Die Festlegung betrifft die Beitragspflicht für alle zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Betreuungsverträge, auch für die Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Eltern aus systemkritischen Berufsgruppen, die ein Kind bei einer Tagesmutter haben, können nun einen Antrag auf Notbetreuung über eine Kita oder direkt beim Jugendamt stellen.

Bislang wurden im Landkreis 1.409 Anträge auf Notbetreuung bewilligt. Insgesamt 350 Anträge mussten abgelehnt werden.

Themen

Kategorien

Regionen


Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt.

Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.

Kontakt

Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

Wir gestalten Zukunft

Der Landkreis Barnim ist benannt nach dem Höhenzug Barnim zwischen dem Eberswalder und dem Berliner Urstromtal. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt. Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt. Auch die Förderung von Kultur und Sport gehört zu den freiwilligen Aufgaben.

Landkreis Barnim
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Deutschland