Pressemitteilung -
Landkreis will Blumberger Grundschulstandort übernehmen
Landrat und Bürgermeister unterzeichnen öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Der Landkreis Barnim und die Gemeinde Ahrensfelde haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Blumberger Grundschulstandort durch den Landkreis geschlossen. Landrat Bodo Ihrke und Bürgermeister Wilfried Gehrke unterzeichneten die Vereinbarung am Freitag im Beisein von Schulleiterin Patricia Franke.
„Die Gemeinde Ahrensfelde liegt am Berliner Rand und gehört dadurch zu den dynamischsten Kommunen in unserem Landkreis“, weiß Landrat Bodo Ihrke. Um mit dieser Dynamik Schritt halten zu können, müsse die kommunale Infrastruktur weiterentwickelt werden. „Das Thema Bildung liegt uns dabei am Herzen. Das haben wir bereits an anderer Stelle bewiesen und diesen Beweis werden wir auch hier antreten“, so der Landrat weiter.
Ähnlich sieht das auch Ahrensfeldes Bürgermeister Wilfried Gehrke: Unsere Gemeinde hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Diese Entwicklung muss sich auch in der Schullandschaft widerspiegeln. Wir haben lange für die Oberstufe in Ahrensfelde gekämpft und sind froh, gemeinsam eine Lösung gefunden zu haben.“
Mit dem Vertrag kommt der Landkreis seiner Verpflichtung aus dem brandenburgischen Schulgesetz zur Trägerschaft weiterführender Schulen nach. Der Kreistag hatte in einem Grundsatzbeschluss ebenfalls noch einmal bekräftigt, alle weiterführenden Schulen im Landkreis aus kommunaler Hand übernehmen zu wollen.
In dem nun ausgehandelten Vertrag sind die wichtigsten Vorhaben geregelt. So wird der Landkreis das Gebäude der derzeitigen Grundschule „Friedrich von Canitz“ im Ortsteil Blumberg zum 1. August 2021 übernehmen. Der Kaufpreis wird bei fünf Millionen Euro liegen. Zum Schuljahresbeginn 2021/22 wird der Landkreis dann aus der Grundschule eine Oberschule mit Grundschule machen. Während der Grundschulteil zweizügig statt wie bisher fünfzügig betrieben werden soll, ist für die Oberschule eine Zwei- bis Dreizügigkeit geplant.
Eine Gefährdung derzeit bestehender Schulen ist durch diese Maßnahme ausgeschlossen, da alle Schulstandorte des Planungsbereichs zur Deckung des künftigen Bedarfs erforderlich sind und durch die vorgesehenen Maßnahmen im Planungsbereich keine Überkapazitäten geschaffen werden.
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Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.