Pressemitteilung -
Mit Tempo 30 nachts durch Ahrensfelde
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim hat eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung für die Ortsdurchfahrt Ahrensfelde auf der Bundesstraße 158 angeordnet. „Mit der Geschwindigkeitsreduzierung sollen die Anwohner der Dorfstraße zwischen 22 und 6 Uhr vor dem Straßenverkehrslärm geschützt werden“, erklärt Marcel Kerlikofsky, Leiter der Barnimer Straßenverkehrsbehörde. Das beschere ihnen dann hoffentlich deutlich ruhigere Nächte. Das sei vor allem in der warmen Jahreszeit wichtig, wenn die Fenster nachts geöffnet blieben.
Beantragt wurde die Verkehrsberuhigung durch die Gemeinde Ahrensfelde, die im Jahr 2017 die zweite Stufe ihres Lärmaktionsplans aufstellen ließ. Dieser hat Lärmbeeinträchtigungen durch Straßenverkehrslärm auf mehreren Straßen im Gemeindegebiet hervorgehoben. Zur straßenverkehrsbehördlichen Einschätzung wurde durch den Landesbetrieb Straßenwesen eine schalltechnische Untersuchung veranlasst, die im Wesentlichen ähnliche Ergebnisse lieferte wie der Lärmaktionsplan der Gemeinde. Das verkehrsbehördliche Einschreiten wurde wegen der errechneten Straßenverkehrslärmwerte zwingend erforderlich. Die Umsetzung der Anordnung erfolgt demnächst durch den Landesbetrieb Straßenwesen.
Themen
Kategorien
Regionen
Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt.
Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.