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Pressemitteilung -

Neue Quarantäne-Regeln im Barnim

Verkürzte Isolationszeit – Entlastung für Arztpraxen, Testzentren und Labore – Das sind die wichtigsten Änderungen aus der aktuellen Allgemeinverfügung zur Isolation des Landkreises Barnim

Mit der Ausbreitung der Omikron-Variante hat das Infektionsgeschehen auch im Landkreis Barnim zuletzt deutlich an Dynamik gewonnen. Erfreulicherweise schlägt sich die derzeit hohe Zahl an täglichen Neuinfektionen nicht im gleichen Maße auf die Auslastung der Krankenhäuser und ihrer Intensivstationen nieder. Zugleich stellen zunehmende Personalengpässe in der kritischen Infrastruktur sowie begrenzte Kapazitäten bei der Durchführung und Auswertung von PCR-Tests die Bürgerinnen und Bürger aktuell vor Herausforderungen.

Mit Veröffentlichung der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim zur Quarantäne und Isolation von Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen am Mittwoch, den 9. Februar 2022, gelten im Landkreis Barnim seit Donnerstag, den 10. Februar 2022, neue Regeln für die Quarantäne positiv getesteter Personen, die sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die betroffene Infrastruktur rund um die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt, die Teststellen und Arztpraxen sowie die PCR-Labore entlasten sollen.

Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:

Verkürzte Quarantäne: Positiv getestete Personen müssen sich fortan für 7 Tage ab Durchführung des ersten positiven (professionellen) Testes in Isolation begeben. Der Testtag gilt dabei als Tag 0. Die Isolation kann ohne abschließenden Test beendet werden. Personen, bei denen nach 7 Tagen weiterhin Symptome auftreten, benötigen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt. (Eine vorzeitige Freitestung ist derzeit nur für medizinisches Personal nach vorheriger Rücksprache mit dem Gesundheitsamt möglich.)

PCR-Test nicht zwingend erforderlich: Für die Anordnung einer Quarantäne ist fortan das Ergebnis eines PCR-Tests nicht mehr zwingend erforderlich. Maßgeblich ist laut aktueller Allgemeinverfügung das Ergebnis eines professionellen Tests. Als solche gelten neben dem PCR-Test auch Antigenschnelltests, die in einer Arztpraxis oder in einer/einem vom Gesundheitsamt beauftragten Teststelle/Testzentrum vorgenommen wurden (Bürgertest). Eine Übersicht der Teststellen im Barnim finden Sie hier.

Keine pauschale Quarantäne mehr für Kontaktpersonen: Neu ist auch, dass sich Haushaltsangehörige und sonstige Kontaktpersonen von positiv Getesteten, die nicht geimpft oder genesen sind, nicht mehr automatisch mit in Quarantäne begeben müssen. Bei Symptomen müssen die Haushaltsangehörigen einen Termin zur Testung beim Hausarzt vereinbaren oder eine Teststelle aufsuchen.

Unverändert gilt, dass alle Personen, die sich aufgrund eines positiven (professionellen) Schnelltests in Quarantäne begeben müssen, dazu aufgefordert sind, das Kontaktformular des Landkreises Barnim auszufüllen. Nur auf dieser Grundlage kann eine zeitnahe Bearbeitung und Versendung der Quarantänebescheinigung erfolgen. Bei Fragen zur Quarantäne oder zum Ausfüllen des Online-Formulars ist die Hotline des Gesundheitsamtes unter 03334 214-1601 erreichbar.

Hinweis: Die geänderten Regelungen der neuen Allgemeinverfügung gelten für alle Personen, deren positiv bestätigter (professioneller) Test frühestens am 10. Februar 2022 durchgeführt wurde. Für Personen, die bereits vorher einen PCR-Test durchgeführt haben, für den das Ergebnis noch aussteht, gelten die bisherigen Regelungen.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

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