Pressemitteilung -
Schülerausweise müssen dringend beantragt werden
Um allen Barnimer Schülerinnen und Schülern rechtzeitig den Fahrausweis zustellen zu können beziehungsweise die Spezialbeförderung zu gewährleisten, weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die Neubeantragung der Schülerfahrausweise sowie der Schülerspezialbeförderung für das Schuljahr 2019/2020 schnellstmöglich erfolgen sollte. Der Termin zur Abgabe der Unterlagen lag bereits Mitte April, noch immer gibt es jedoch zahlreiche Nachzügler.
Für Schülerinnen und Schüler, die in die 1. Klasse aufgenommen werden beziehungsweise den Bildungsgang wechseln (von Klasse 6 in Klasse 7, von Klasse 10 in Klasse 11) gilt als Antragsfrist der 5. Juli 2019.
Im Falle einer verspäteten Antragstellung, bei unvollständig ausgefüllten Anträgen oder nicht beschrifteten Passbildern kann die rechtzeitige Bearbeitung und damit die termingerechte Bereitstellung der Schülerfahrausweise beziehungsweise die Organisation der Schülerspezialbeförderung zum Schuljahresbeginn nicht sichergestellt werden.
Die Unterlagen müssen unter folgender Adresse eingereicht werden: Landkreis Barnim, Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde.
Die Antragsformulare sind in den Schulen oder im Internet unter www.barnim.de erhältlich. Sie können sich mit Nachfragen an das Amt für nachhaltige Entwicklung, Bau, Kataster und Vermessung des Landkreises Barnim wenden.
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schuelerbefoerderung@kvbarnim.de
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Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt.
Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.