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Foto: Torsten Stapel
Foto: Torsten Stapel

Pressemitteilung -

Schülerticket nicht vergessen!

Anträge jetzt einreichen und Fahrausweis pünktlich zum Schuljahresbeginn erhalten

Koffer schon gepackt? Reisepass nicht vergessen? Schülerticket schon beantragt? Seit Anfang März können Schülerinnen und Schüler im Landkreis Barnim wieder Anträge auf eine für sie kostenfreie Schülerbeförderung stellen. Aufgrund der zuletzt gelockerten Anspruchsvoraussetzungen rechnet die Kreisverwaltung in diesem Jahr mit einem deutlichen Anstieg der zu bearbeitenden Vorgänge. Rund 8.300 Anträge für das Schuljahr 2022/2023 wurden in den vergangenen Monaten bereits erfasst. In vier Wochen beginnt das neue Schuljahr. Wer noch keinen Fahrausweis beantragt hat, sollte dies jetzt noch schnell nachholen.

„Mit dem Wegfall der Mindestentfernung zwischen Wohn- und Schulort als Anspruchsvoraussetzung ist die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich gestiegen“, erklärt Holger Lampe, Erster Beigeordneter und zuständiger Dezernent für den ÖPNV im Landkreis Barnim. „Wir haben uns für dieses Jahr auf eine deutlich höhere Zahl an Antragstellungen eingestellt. Mein Dank gilt den zahlreichen Schülerinnen und Schülern, die ihre Anträge bereits eingereicht haben. Um die rechtzeitige Ausstellung aller Fahrausweise sicherstellen zu können, bitte ich alle weiteren Anspruchsberechtigten, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dies so schnell wie möglich zu tun.“

Wer hat Anspruch auf ein kostenfreies Schülerticket?

Ab dem kommenden Schuljahr haben alle Schülerinnen und Schüler, deren Wohnsitz im Landkreis Barnim liegt, Anspruch auf ein Schülerticket bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach der Schülerbeförderungssatzung. Dieses Ticket gilt zwischen dem Wohnort und der zuständigen bzw. nächsterreichbaren Schule.

Wer kann jetzt einen Antrag stellen?

Die Antragsformulare sind in den Schulen des Landkreises erhältlich oder im Internet unter www.barnim.de abrufbar. Einen Antrag stellen können dann:

  • Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang wechseln (von Klasse 6 in Klasse 7 bzw. von Klasse 10 in Klasse 11),
  • Schülerinnen und Schüler, die in die Klasse 1 eingeschult werden,
  • Geflüchtete, jährlich mit Nachweis des Aufenthaltsstatus,
  • Schülerinnen und Schüler, die einen Schul-bzw. Wohnortwechsel vornehmen,
  • Schülerinnen und Schüler, denen ein Ablehnungsbescheid vorliegt, da die Mindestentfernung als Anspruchsvoraussetzung nicht erreicht wurde,
  • Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Antrag gestellt haben, da die Mindestentfernungen nicht erreicht wurden.

Darüber hinaus können alle im Landkreis gemeldeten Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr grundsätzlich ein Schülerticket beantragen.

Achtung bei bereits vorhandenen Schülertickets:

In der Regel sind diese mehrjährig gültig, maximal bis Ende der jeweiligen Schulstufe. Bitte schauen Sie die Gültigkeitsdauer auf Ihrem Bewilligungsbescheid nach. Bei mehrjähriger Gültigkeit behält das Schülerticket für den gesamten Bewilligungszeitraum seine Gültigkeit und braucht nicht getauscht oder neu beantragt zu werden.

Kontakt:

  • für Schülerinnen und Schüler, deren Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben A bis J beginnen: Telefonnummer 03334/2141266
  • für Schülerinnen und Schüler, deren Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben K bis R beginnen: Telefonnummer 03334/2141259
  • für Schülerinnen und Schüler, deren Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben S bis Z beginnen, sowie Geflüchtete: Telefonnummer 03334/2141254
  • für den Bereich Schülerspezialbeförderung: Telefonnummer 03334/2141265

Neben den angegebenen Telefonnummern können Antragstellende den Bereich Schülerbeförderung in der Kreisverwaltung auch über die Mail-Adresse schuelerbefoerderung@kvbarnim.de erreichen.

Hinweis: Bei Verlust des Schülertickets wenden Sie sich bitte direkt an die Barnimer Busgesellschaft, Service-Center Eberswalde: 0 33 34 – 23 50 03, BBG direkt: 033 34 – 52 259 oder 0 33 34 – 52 127.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

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