Pressemitteilung —
Servicepunkt Nachbarschaftshilfe entsteht im Barnim
Bereits 79 Menschen im Landkreis haben sich für die Nachbarschaftshilfe qualifiziert
Nachbarschaftshilfe kann im Alltag einen wichtigen Unterschied machen. Eine Begleitung zum Arzt, Unterstützung beim Einkauf, Hilfe im Haushalt oder gemeinsame Zeit können für Menschen mit Pflegebedarf eine wertvolle Unterstützung sein. Seit Januar 2026 gibt es in Brandenburg einen neuen rechtlichen Rahmen für diese Form des Engagements. Auch im Landkreis Barnim ist das Interesse groß: Bereits 79 Menschen haben sich als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer qualifiziert.
Um Interessierte und bereits aktive Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer künftig noch besser zu unterstützen, wird derzeit der Servicepunkt Nachbarschaftshilfe Barnim aufgebaut. Er ist an den Pflegestützpunkt Barnim im Paul-Wunderlich-Haus in Eberswalde angebunden und bietet eine trägerunabhängige und neutrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Nachbarschaftshilfe.
Nachbarschaftshilfe beginnt in der eigenen Umgebung
Nachbarschaftshilfe lebt davon, dass Menschen füreinander da sind. Sie funktioniert vor allem dort, wo bereits ein persönlicher Kontakt besteht und Menschen sich kennen. So kann aus einer kleinen Unterstützung im Alltag eine verlässliche Hilfe und zugleich ein wertvoller sozialer Kontakt entstehen. Mögliche Unterstützung reicht beispielsweise von Hilfe beim Einkauf oder im Haushalt über die Begleitung zu Terminen bis hin zu gemeinsamen Spaziergängen oder anderen Aktivitäten. Für ältere und pflegebedürftige Menschen kann dies dazu beitragen, länger selbstständig im eigenen Zuhause zu leben. Auch Angehörige können durch die zusätzliche Unterstützung im Alltag entlastet werden.
Wichtig: Der Servicepunkt vermittelt keine Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer. Die Nachbarschaftshilfe entsteht aus einem bestehenden persönlichen Kontakt. Der Servicepunkt unterstützt jedoch dabei, sich über die Möglichkeiten zu informieren und die notwendigen Voraussetzungen für eine anerkannte Nachbarschaftshilfe zu schaffen.
Was bedeutet die Anerkennung?
Seit Januar 2026 kann Nachbarschaftshilfe in Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung finanziert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer entsprechend geschult und beim Landesamt für Soziales und Versorgung registriert ist.
Für die Unterstützung kann eine Aufwandsentschädigung von maximal 10 Euro pro Stunde vereinbart werden. Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro.
Damit bietet die anerkannte Nachbarschaftshilfe eine zusätzliche Möglichkeit, Unterstützung im Alltag zu organisieren. Im Mittelpunkt steht jedoch das persönliche Engagement füreinander.
Servicepunkt Nachbarschaftshilfe Barnim
Der Servicepunkt befindet sich derzeit im Aufbau. Bereits jetzt gibt es eine feste Ansprechperson vor Ort und eine telefonische Erreichbarkeit. Wer sich für Nachbarschaftshilfe interessiert, selbst aktiv werden möchte oder Fragen zur bestehenden Nachbarschaftshilfe hat, kann sich dort informieren und beraten lassen.
Servicepunkt Nachbarschaftshilfe Barnim
Pflegestützpunkt Barnim
Servicepunkt Nachbarschaftshilfe
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Telefon: 0160 92295139
Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe in Brandenburg:
www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de
Robert Bachmann
Pressesprecher