Pressemitteilung -
Verkehrsüberwachung LKW/Schwerverkehr
Der Landkreis Barnim und die Polizei haben erneut einen gemeinsamen Aktionstag zur Verkehrsüberwachung von Lkw und Schwerverkehr durchgeführt. Dabei wurden entlang der
L 23 Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt sowie Anhaltkontrollen des Schwerlastverkehrs vorgenommen. Die Fahrzeuge wurden unter anderem auf Ladungssicherung und technische Mängeln untersucht. „Gemeinsame Schwerpunktaktionen mit der Polizei gehören für uns seit Jahren dazu. Seit dem letzten Jahr kontrollieren wir gezielt den Schwerverkehr“, erklärt Marcel Kerlikofsky, Leiter der Barnimer Straßenverkehrsbehörde. „Ursächlich war nicht nur der Anstieg der LKW-Unfälle im Jahr 2017, sondern vielmehr der hohe Anteil der Verkehrsunfälle bei denen die LKW-Fahrer/innen Verursacher sind. Die LKW-Unfälle sind in der Folge leicht zurückgegangen.“
Auch im Rahmen des europäischen Tages ohne Verkehrstote (Projekt EDWARD) hat der Landkreis verschiedene Kontrollen durchgeführt. So wurden Fahrzeuge an der
L 238 zwischen Buckow und AS Werbellin sowie an der B 198 in Klein Ziethen gemessen.
Insgesamt registrierten die Geräte 389 Fahrzeuge, 306 an der ersten und 83 an der zweiten Messstelle. 53 Überschreitungen wurden festgestellt (19 Verwarngeldfälle und ein Bußgeldfall an Messstelle 1 respektive 32 Verwarngeldfälle und ein Bußgeldfall an Messstelle 2). Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung fand auf der B 198 in Klein Ziethen statt. Der Fahrzeugführer fuhr 99 km/h bei erlaubten 70 km/h.
„Neben diesen Aktionstagen werden wir in unserer Messplanung punktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen auf stark frequentierten LKW-Strecken vorsehen. Der Handlungsbedarf ergibt sich dabei nicht nur aus der Unfalllage“, so Marcel Kerlikfsky weiter. „Zunehmend erhöht sich das subjektive Empfinden der Bevölkerung zur Belästigung durch Straßenlärm, wobei hier nicht allein der LKW, sondern auch die Vielzahl an motorisiertem Verkehr als störend empfunden wird.“
Geschwindigkeitsreduzierungen und hier insbesondere Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen sind eine Maßnahme auf die die Gemeinden und Städte im Landkreis zurückgreifen. Diese basieren auf Lärmaktionspläne und Lärmberechnungen. „Tempo 30 innerorts kann den Verkehrslärm um bis zu 4 Dezibel (dbA) gegenüber Tempo 50 senken. Das entspricht einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms. Zum Schutz der Wohnbevölkerung werden wir diese Beschränkungen überwachen. Geschwindigkeitsüberwachung ist somit auch Gesundheitsschutz.“
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