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Pressemitteilung -

Verkürzung der Quarantänezeiten

Landkreis Barnim erlässt neue Allgemeinverfügung zur Isolation

Mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022 haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Bundesregierung auch auf eine Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten verständigt, um insbesondere die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur in der drohenden Omikron-Welle zu schützen. Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung zur Quarantäne und Isolation von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen am Freitag, dem 21. Januar gelten die angepassten Quarantäne-Regeln auch im Barnim.

Nach aktueller Allgemeinverfügung gilt im Landkreis Barnim ab sofort:

Personen mit einem positiven PCR-Test begeben sich für 10 Tage ab Durchführung des Testes in Isolation. Alle Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls für 10 Tage ab Testung des ersten Positiven isolieren. Dies gilt auch für Kinder.

Ausnahmen sind Personen, die

  • geboostert sind (mind. 3 Impfungen),
  • frisch doppelt geimpft sind (letzte Impfung liegt nicht länger als 3 Monate zurück),
  • frisch genesen sind (Erkrankung liegt nicht länger als 3 Monate zurück) oder
  • genesen und geimpft sind oder
  • geimpft und genesen sind.

Diese Personen müssen sich nicht isolieren.

Bei Symptomen müssen alle Haushaltsangehörigen einen Termin zur PCR-Testung beim Hausarzt vereinbaren – auch solche, die sich aufgrund oben genannter Ausnahmen nicht isolieren müssen.

Die Quarantänezeiten berechnen sich wie folgt:

Für positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige (die nicht unter eine der Ausnahmeregelungen fallen) 10 Tage ab Abstrich, wobei der Testtag Tag 0 ist bzw. ab Abstrich des ersten Positiven im Haushalt. Beispiel: Abstrich am Donnerstag, 17.02.2022, letzter Tag der Quarantäne Sonntag, der 27.02.2022

Für alle Übernachtungsgäste
10 Tage ab letztem Kontakt
Beispiel: Übernachtung bis 11.02.2022, letzter Tag der Quarantäne ist der 21.02.2022

Sollten Kontaktpersonen Symptome entwickeln, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur PCR-Testung beim Hausarzt.

Hinweis: Eine vorzeitige Freitestung von Kontaktpersonen ist nur bei Symptomfreiheit mit frühestens am Tag 7 abgenommenem negativem PCR-Test möglich. Positiv getestete Personen, die seit mind. 48 Stunden symptomfrei sind, können sich ebenfalls mit frühestens am Tag 7 abgenommenem negativem PCR-Test freitesten. Der Befund ist dem Gesundheitsamt über freitesten@kvbarnim.de zuzusenden. (siehe Allgemeinverfügung)

Auch für Schul- und Kitakinder gelten keine abweichenden Regelungen.

Der Landkreis Barnim bittet weiterhin Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis, das Online-Kontaktformular des Landkreises Barnim zu nutzen. Auf der Internetseite des Landkreises Barnim sind noch einmal alle Informationen dazu, was im Falle eines positiven Testergebnisses zu tun ist, zusammengefasst. Bei Fragen steht Ihnen das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 03334 214 1601 zur Verfügung.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

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