Pressemitteilung -
Verlängerung und Erteilung von Jagdscheinen wieder in vollem Gange
Erste Barnimer Jägerinnen und Jäger erhalten ihre Jagdscheine – Zuverlässigkeitsprüfung wieder vollumfänglich möglich
Rechtzeitig vor Beginn des neuen Jagdjahres ist die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen im Landkreis Barnim wieder in vollem Gange. Auf Initiative des Landrates in Zusammenarbeit mit seiner Unteren Jagdbehörde konnte die Möglichkeit der vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung im Sinne des Bundesjagdgesetzes für die Erteilung von Jagdscheinen geschaffen werden. Die ersten Jägerinnen und Jäger konnten ihre Dokumente am 1. März 2022 entgegen nehmen.
„Wir gehen davon aus, dass alle eingehenden Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können“, erklärt Landrat Daniel Kurth. „Im Namen der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Barnim bedanke ich mich bei den Jägerinnen und Jägern für ihre Geduld, bei den Mitgliedern des Jagdbeirats, den Jagdverbänden für ihre fachliche Unterstützung und bei den zuständigen Ministerien für die zeitnahe Umsetzung und Schaffung einer Möglichkeit zur vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung und damit zur rechtmäßigen Jagdscheinerteilung.“
Die Prüfung der jagd- und waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist eine wichtige Grundlage für die Erteilung von Jagdscheinen. Dies war zuletzt nicht mehr in Gänze möglich. Für die notwendige Verfassungsschutzabfrage wurde nun ein Überprüfungsverfahren durch die Oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg implementiert, welches durch die Untere Jagdbehörde des Landkreises Barnim seit dem 25. Februar 2022 umgesetzt wird. Die Abfrage beim Verfassungsschutz kann allerdings erst nach Antragstellung durch die Jägerinnen und Jäger eingeleitet werden, weshalb die Untere Jagdbehörde um die zügige Übersendung der Antragsunterlagen bittet.
Hinsichtlich der Abfrage des staatsanwaltlichen Verfahrensregisters und des Erziehungsregisters beim Bundesamt für Justiz konnte eine kurzfristige Lösung mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg erreicht werden. Das MIK hat per Erlass die Waffenbehörden des Landes Brandenburg zur Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit im Rahmen der Erteilung von Jagdscheinen in Amtshilfe für die Untere Jagdbehörde verpflichtet. Diese Regelung ist bis zum 30. Juni 2022 befristet.
Der Landrat und die Untere Jagdbehörde werden sich hier weiterhin für die Schaffung einer langfristigen Lösung stark machen, da andernfalls eine rechtmäßige Jagdscheinerteilung ab dem 1. Juli 2022 erneut nicht möglich sein wird.
Robert Bachmann
Pressesprecher
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Bildunterschrift
Freuen sich, dass die Jagdscheinerteilung wieder anlaufen konnte (v.l.): Peter Prillwitz (Jagdberater für den Landkreis Barnim), Erik Masch (Sachgebietsleiter Öffentliche Ordnung beim Landkreis Barnim) und Robert Krampitz (Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde des Landkreises Barnim).
Foto: Landkreis Barnim/Bachmann