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Pressemitteilung -

Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Barnim

Was wird gewählt? Wer darf wählen? Wer kann kandidieren? - Alles Wichtige zur Beiratswahl im Dezember

Der Beirat für Migration und Integration vertritt die Interessen der Menschen mit Migrationsbiografie im Landkreis Barnim und wird in diesem Jahr neu gewählt. Die Mitglieder des Beirats haben die Möglichkeit, die Perspektive ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger vorzutragen und so in die politischen Entscheidungen des Landkreises einzubringen. "Der Beirat ist damit ein wichtiges Gremium für die Demokratie und für die Menschen in unserer Region", so die Integrationsbeauftragte des Landkreises Barnim, Dr. Sylvia Setzkorn.

Per Briefwahl werden 9 Mitglieder in das Ehrenamt gewählt, die sich für Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen möchten. Wählbar für die nächste Wahlperiode von fünf Jahren sind Barnimerinnen und Barnimer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mehr als drei Monaten im Landkreis Barnim wohnen.

Wahlberechtigt sind Barnimerinnen und Barnimer mit ausländischer Staatsangehörigkeit ab 16 Jahren, die seit mehr als drei Monaten im Landkreis Barnim wohnen.

Die Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Landkreis Barnim und mit ausländischer Staatsangehörigkeit bekommen den Wahlschein zugeschickt. Sie können die ausgefüllten Wahlunterlagen per Post zurückschicken oder beim Landkreis Barnim bis zum 5. Dezember 2024, 14 Uhr abgeben.

Stets aktuelle Informationen und Dokumente zur Beiratswahl finden Sie auf der Webseite des Landkreises Barnim unter www.barnim.de/wahlen-migration-beirat. Dort werden zu gegebener Zeit auch Übersetzungen der Wahlanleitungen in mehreren Sprachen bereitgestellt.

Wer für die Wahl kandidieren möchte, wendet sich bitte frühzeitig an die Wahlleiterin, die auch für Fragen zur Verfügung steht. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen für die Kandidatur müssen bis zum 30. September 2024, 12 Uhr bei der Wahlleiterin vollständig eingegangen sein.

Ansprechpartnerin ist die Wahlleiterin:

Dr. Sylvia Setzkorn
Beauftragte für Gleichstellung, Migration und Integration

Landkreis Barnim
Am Markt 1
16225 Eberswalde

Tel.: 03334 214 1320
integrationsbeauftragte@kvbarnim.de

Im Auftrag
Robert Bachmann
Pressesprecher

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Robert Bachmann

Pressekontakt Pressesprecher 03334 214-1703

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Der Landkreis Barnim ist benannt nach dem Höhenzug Barnim zwischen dem Eberswalder und dem Berliner Urstromtal. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt. Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt. Auch die Förderung von Kultur und Sport gehört zu den freiwilligen Aufgaben.

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