Pressemitteilung -
Wahlbehörden geben Auskunft über Eintrag ins Wählerverzeichnis
In einigen Wahlbehörden sind Probleme bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bekannt geworden. Für Wahlberechtigte, die bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfiehlt die Kreiswahlleitung deshalb, sich unbedingt mit der örtlichen Wahlbehörde in Verbindung zu setzen.
Die Wahlbehörde teilt mit, in welchem Wahllokal der jeweilige Wähler wählen gehen kann. Im Wahllokal ist es dann möglich, mit der Wahlbenachrichtigung in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder auch nur mit amtlichem Lichtbildausweis wählen zu gehen.
Für die Beantragung eines Wahlscheines für eine Briefwahl ist die Wahlbenachrichtigung nicht zwingend notwendig.
Für Rückfragen stehen die Wahlleiter der örtlichen Wahlbehörden sowie die Kreiswahlleitung zur Verfügung. Nähere Informationen sind auch im Internet auf der Seite der Landeswahlleitung unter www.wahlen.brandenburg.de oder der Seite der Bundeswahlleitung unter https://bundeswahlleiter.de abrufbar.
Themen
Kategorien
Regionen
Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt.
Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.